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Neues GutachtenStädte in NRW warnen vor Klagewelle bei der Grundsteuerreform

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Eine Euro-Geldmünze sowie ein Spielzeughaus stehen auf einem Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer.

Eine Euro-Geldmünze sowie ein Spielzeughaus stehen auf einem Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer.

Das gegenüber einem früheren Gutachten des NRW-Finanzministeriums gegenteilige Ergebnis sieht gute Aussichten für Klagen gegen unterschiedliche Hebesätze und Steuerausfälle für Städte.

Ist die in NRW geplante Hebesatz-Differenzierung für Wohnen und Gewerbe verfassungsfest? Ein neues Gutachten, das der Städtetag NRW bei zwei Professoren für Steuerrecht in Auftrag gegeben hat, nährt Zweifel daran. „Das Gutachten bestätigt die Kritik, die wir von vornherein an differenzierten Hebesätzen für Wohn- und Geschäftsgrundstücke hatten. Dieses Modell der Landesregierung ist für die Städte und damit auch für die Bürgerinnen und Bürger hochriskant“, teilte Bochums Oberbürgermeister und Städtetag NRW-Chef Thomas Eiskirch (SPD) mit.

Neues Gutachten sät Zweifel: Klagen möglich

Die Einschätzung durch die Professoren Steffen Lampert (Osnabrück) und Lars Hummel (Hamburg) ist praktisch ein Gegengutachten zu einem, das das NRW-Finanzministerium Anfang September veröffentlichte. Damals sagte dessen Steuerexperte Winfried Bernhard: „Die mediale Sorge, dass das alles juristisch wackelig wäre, ist eigentlich unberechtigt.“

Das neue Gutachten kommt zu einem ganz anderen Ergebnis: Betroffene hätten gute Chancen, vor Gericht gegen die unterschiedlichen Hebesätze zu klagen. Den Städten drohten daher hohe Steuerausfälle. Das Grundsteuergesetz des Bundes sehe eine gleichmäßige Besteuerung von Gewerbe- und Wohnimmobilien vor. Von diesem Ziel könne ein Land nicht einfach mit einem eigenen Gesetz abrücken, so die Fachleute.

Städtetag fordert Land NRW zur Kurskorrektur auf: andere Länder als Vorbild

Der Städtetag sieht seine Befürchtungen bestätigt und fordert die schwarz-grüne Landesregierung zur Kurskorrektur auf. „Das Land hätte längst problemlos dafür sorgen können, dass Wohngrundstücke durch die Grundsteuerreform nicht übermäßig belastet werden, indem es schlicht und einfach landesweit die Messzahlen anpasst.“ Sachsen, das Saarland und Berlin hätten es so gemacht, NRW müsse nachziehen. Für 2025 sei es aber nun leider schon zu spät.

Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Grundsteuerreform, die ab 2025 erstmals zum Tragen kommt, belastet in NRW die Wohngrundstücke deutlich stärker als Geschäftsgrundstücke. Das Land NRW hat den Städten daher die Möglichkeit gegeben, die Hebesätze der Grundsteuer für Wohn- und Geschäftsgrundstücke zu differenzieren. Besitzer von Wohnimmobilien hätten davon einen Vorteil, Eigentümer von Gewerbeimmobilien wären benachteiligt. Ob das „verfassungsfest“ ist, bleibt umstritten.

Die Kommunalen Spitzenverbänden kritisieren, dass das Land NRW ihnen das Problem regelrecht vor die Tür gekippt habe. Die Stadträte müssen in Kürze über die Grundsteuer entscheiden. Nicht nur die Politik vor Ort ist verunsichert. Die Reform beschert auch den Eigentümern viel Ärger.