Vor Partygate-AussageBoris Johnson erhält Einblick in die Untersuchungsakte
London – Der britische Premier Boris Johnson darf einem Bericht zufolge vor seiner Befragung durch die Polizei zu Lockdown-Partys Unterlagen aus dem internen Untersuchungsbericht einsehen. Die Spitzenbeamtin Sue Gray, die über Wochen Zeugen befragt und Fotos und Notizen zu den Partys gesammelt hat, schrieb in einem Brief, aus dem der Sender ITV am Freitag zitierte: „Angesichts der besonderen Umstände der Ereignisse habe ich ausnahmsweise entschieden, dass Einzelpersonen eingeschränkten Zugang zu den Notizen erhalten.“ Das soll nicht nur für Johnson, sondern auch für andere Beschäftigte in der Downing Street gelten.
Fragebögen an 50 Downing-Street-Beschäftigte
Dies könne den Verdächtigen ermöglichen, ihre Antworten auf die Polizeifragen so zu gestalten, dass sie nur angeben, was die Polizei ohnehin schon weiß, heißt es in dem ITV-Bericht. Die Beamtin Gray hatte der Metropolitan Police, die derzeit noch zu den mutmaßlich gesetzeswidrigen Downing-Street-Partys ermittelt, ihr Beweismaterial übergeben.
Das könnte Sie auch interessieren:
Die Polizei verschickte daraufhin Fragebögen an rund 50 Downing-Street-Beschäftigte, die innerhalb einer Woche wahrheitsgemäß beantwortet werden mussten. Sie gelten als rechtsgültiges Dokument, so dass sich strafbar macht, wer darin unwahre Antworten gibt.
Johnson unter Druck- Misstrauensvotum weiterhin möglich
Der BBC zufolge hatte Premier Johnson bis 22.00 Uhr Ortszeit am Freitag Zeit, seinen Fragebogen zurückzuschicken. Bis zum Abschluss der Polizei-Ermittlungen könnten jedoch noch einige Tage oder Wochen vergehen. Johnson, der wegen mehrerer Partys in seinem Amtssitz während des Corona-Lockdowns und seinem Umgang damit unter Druck geraten ist, droht noch immer ein Misstrauensvotum. Eine Reihe von Abgeordneten seiner Partei hat bereits öffentlich seinen Rücktritt gefordert, andere wollen die Polizei-Ermittlungen abwarten. Entziehen ihm mindestens 54 Tory-Abgeordnete das Vertrauen, käme es zum Misstrauensvotum. (dpa)