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Kommentar zur AfD-BewertungBezug zum rechtsextremen Spektrum ist nun klar

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AfD-Akten im Gericht

Symbolbild

Köln – Wie demokratiefreundlich kann eine Partei sein, deren Mitglieder andere Menschen wegen ihrer Herkunft als „Affen“ oder „Krebsgeschwür“ bezeichnen? Die sich sorgen vor einer „Umvolkung“ oder einem „großen Austausch“ der deutschen Bevölkerung? Das darf überprüft werden, entschied am Dienstag das Verwaltungsgericht in Köln und setzt damit ein klares Signal für die freiheitlich demokratische Grundordnung.

Denn selten hat eine im Bundestag vertretene Partei ein derart verqueres Menschenbild so schamlos und öffentlich zur Schau gestellt. AfD-Anwalt Conrad argumentierte in der Verhandlung: „Solche Standpunkte werden nur von einem Teil der Partei vertreten.“ Das mag sein. Umso mehr trifft das Urteil diejenigen der ungefähr 30.000 Mitglieder, die sich aus anderen als rassistischen Beweggründen für die AfD entschieden haben. Das darf man nämlich in einer Demokratie: Eine Partei wählen, deren Grundsatz einem zusagt. Wo die Grundsätze der AfD liegen, dürfte mit dem Urteil einmal mehr deutlich geworden sein. Die Zeit, in der die Partei einen Bezug zum rechtsextremen Spektrum abstreiten konnte, ist vorbei.

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Mit dem Urteil sehen sich nun sämtliche Mitglieder und Wähler mit der Frage konfrontiert, ob sie einer Partei angehören wollen, die eben jener Demokratischen Grundordnung feindlich gesinnt ist, und die der Verfassungsschutz wegen ihrer Ansichten beobachten darf. Wer sich darin noch wiederfindet, dem macht es offenbar nichts aus, in einer Reihe mit Rassisten zu stehen.