Kommentar zum AusgehverbotEgoistisch, schäbig wer sich nicht dran hält
- Die Stadt Leverkusen hat, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, Treffen selbst unter zwei Menschen draußen verboten.
- In Bayern und Baden Württemberg sind Versammlungen von mehr als fünf beziehungsweise drei Menschen auch schon verboten.
- Völlig zurecht, findet unsere Autorin. Zumindest, wenn die Leute sich nicht selbst disziplinieren wollen.
Die Stadt Leverkusen macht es richtig, Freiburg in Baden-Württemberg und Kommunen in Bayern machen es auch. Viele Behörden werden diesem Beispiel folgen. Und vermutlich werden Bundesregierung und Länderchefs dazu am Sonntag eine Regelung beschließen müssen: Ausgehverbote. Sie könnten nur vermieden werden, verstünden die Menschen, was die Politiker seit Tagen eindringlich, fast flehentlich erbitten: Bleibt zuhause, seid solidarisch, verschärft die Coronakrise nicht. Rennt nicht in die Baumärkte und Gartencenter, weil es die Zeit plötzlich erlaubt, lernt nicht in Gruppen, weil die Schule geschlossen ist.
Die einen können ihre sterbenden Angehörigen nicht begleiten, weil es Besuchsverbote in Altenheimen und Krankenhäusern gibt. Die anderen feiern fröhlich zusammen im Park, weil der nicht abgesperrt werden kann und sie sich für unverwundbar halten. Was kümmert sie auch das Gemeinwohl? Wie unsolidarisch, wie egoistisch, wie schäbig. Aber wenn die Beatmungsmasken und Intensivbetten knapp werden, weil sich zu viele Menschen gleichzeitig infiziert haben, werden die Vorwürfe an die Politik wieder groß sein, was sie versäumt habe.
Ausgehverbot nicht das gleiche wie Ausgangssperre
Für den Staat ist es besonders schwer, rechtlich abgesichert Ausgehverbote zu erlassen. Die Stadt Leverkusen hat drastische Maßnahmen getroffen – ab sofort sind Zusammenkünfte von zwei oder mehr Personen unter freiem Himmel verboten (Ausnahme sind Familien oder Wohngemeinschaften, Warteschlagen in Supermärkten). Eine Sprecherin der Stadt betont aber, Leverkusen habe keine „Ausgangssperre“ erlassen.
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Das ist deshalb wichtig, weil Ausgangssperren genau genommen keine solchen Ausnahmen zuließen und es auch keine klare Vorgabe im Grundgesetz gibt. Noch nicht. Die Rechtsexperten von Bund und Ländern suchen noch Wege, wie über das Infektionsschutzgesetz Ausgehverbote glasklar rechtlich abgesichert werden können. Zu einem Verbot gehört darüber hinaus auch immer die Bestrafung. Wer dagegen verstößt, muss ein Bußgeld zahlen oder ins Gefängnis. Auch das müssen die Fachleute klären.
Juristische Grundlagen müssen geschaffen werden
Dabei ist für den normalen Menschenverstand völlig egal, ob es nun Ausgehverbot oder Ausgangssperre heißt. Wichtig ist, dass die Menschen begreifen, was sie anrichten, wenn sie jetzt nicht innehalten. Einen Teil der Bevölkerung lassen Bilder aus Italien offensichtlich kalt, wo man alte Menschen aus Mangel an Beatmungsgeräten sterben lassen und das Militär beim Transport der vielen Särge helfen muss.
Man kann niemanden zu seinem Glück zwingen. Aber es ist jedem verboten, das Leben anderer Menschen zu gefährden und die Gesellschaft zu beschädigen. Wenn es dafür noch keine juristisch unangreifbare Grundlage gibt, muss sie geschaffen werden. Wie sie dann heißt ist egal. Ausgehverbot oder Ausgangssperre. Hauptsache, die Leute bleiben zuhause.