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„So einfach ist das nicht“NRW-Minister Reul erklärt Hürden bei Ausweisung von Hamas-Aktivisten

Lesezeit 3 Minuten
Herbert Reul (CDU), Innenminister von Nordrhein-Westfalen, erklärt, warum man Hamas-Unterstützer nicht einfach so ausweisen kann.

Herbert Reul (CDU), Innenminister von Nordrhein-Westfalen, weiß, dass Hamas-Unterstützer nicht einfach so ausgeweisen werden können.

Nancy Faeser fordert die Ausweisung von in Deutschland lebenden Hamas-Unterstützern. Warum das nicht ohne Weiteres möglich ist, erklärt Reul.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) sieht für eine Ausweisung von in Deutschland lebenden Aktivisten der islamistischen Hamas hohe Hürden. „Sie können nur jemanden ausweisen, wenn Sie ihm konkret nachweisen, dass er straffällig geworden ist“, sagte Reul am späten Montagabend im ZDF-„heute journal update“. „Und sie müssen ein Land haben, das es aufnimmt“, sagte der CDU-Politiker. „Also so einfach ist das nicht.“

Reul reagierte damit auf Aussagen von Nancy Faeser und Lars Klingbeil. Die Bundesinnenministerin sprach sich, nachdem Bilder von feiernden Hamas-Unterstützern auf deutschen Straßen landesweit für Empörung gesorgt hatten, jüngst für die Ausweisung von Unterstützern der Terrororganisation Hamas aus Deutschland aus. Faeser kündigte an, alle rechtlichen Möglichkeiten dafür zu nutzen.

Hamas-Unterstützer aus Deutschland ausweisen? Herbert Reul nennt Hürden

Der SPD-Vorsitzende äußerte sich ähnlich. „Wenn jemand, der auf deutschen Straßen die Hamas feiert, nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat, dann sollte er aus Deutschland ausgewiesen werden“, sagte Klingbeil.

Dass der Terror in Berlin auf den Straßen und im Netz gefeiert werde, bezeichnete auch Robert Habeck in einem Statement als „ekelhaft“ und „beschämend“. Der Grünen-Politiker kündigte ebenfalls an, der Staat werde „mit aller gebotenen Härte und allen Mitteln“ vorgehen.

Verbot der pro-palästinensischen Demonstrationen in Deutschland laut Reul juristisch schwer umsetzbar

Hunderte von Terroristen waren am 7. Oktober im Auftrag der im Gazastreifen herrschenden Hamas in einem Überraschungsangriff über die Grenze nach Israel gekommen und hatten ein Blutbad angerichtet. Israel greift seither Ziele im Gazastreifen an.

Ein Verbot der pro-palästinensischen Demonstrationen in Deutschland hielt Reul für juristisch schwer umsetzbar. Das Recht der freien Meinungsäußerung sei ein hohes Gut in Deutschland. Es müsse „schon viel passieren“, bis hierzulande eine Demonstration verboten werde. Selbst wenn es die „schrägste, verrückteste und bekloppteste Meinung“ sei, könnten Menschen an ihren Äußerungen nur gehindert werden, wenn damit die öffentliche Sicherheit oder andere Menschen gefährdet würden. Und das müsse bewiesen werden.

Bedrohungslage in Deutschland „kann jederzeit explodieren“

Die Bedrohungslage in Deutschland nach dem Terrorangriff der Hamas in Israel bezeichnete Reul als „abstrakt sehr hoch“. Konkret gebe „keine Hinweise darauf, dass irgendwo irgendwer was ganz Konkretes plant.“ Aber abstrakt sei die Bedrohungslage weiter hoch. „Und das heißt, sie kann jederzeit explodieren.“

Vergangene Woche hatte die Hamas am Freitag (13. Oktober) zu Gewalt aufgerufen. Muslime auf der ganzen Welt waren aufgefordert, sich dem „Kampf gegen Israel“ anzuschließen und eine „Botschaft der Wut“ zu übermitteln.

In Frankreich wurde daraufhin ein Lehrer bei einem Angriff an einer französischen Schule getötet. Ob die Tat in Arras in einem direkten Zusammenhang zum Angriff der palästinensischen Terrororganisation Hamas auf Israel steht, war zunächst offen. In Deutschland hatte die Polizei landesweit ihre Maßnahmen zum Schutz jüdischer Einrichtungen weiter verstärkt. (pst/dpa)