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BundesgerichtshofFreispruch für Verdächtigen in Lübcke-Mord

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Baden-Württemberg, Karlsruhe: Der Zivilsenat beim Bundesgerichtshof

Am Mittwoch fand in Karlsruhe die Verhandlung um einen Verdächtigen im Fall des Mordes an CDU-Politiker Walter Lübcke statt (Symbolbild)

Ein 68-Jähriger wurde verdächtigt, die Waffe zum Mord an Walter Lübcke besorgt zu haben. Dieser Vorwurf konnte jedoch nicht bewiesen werden.

Der Teil-Freispruch eines Mannes im Zusammenhang mit dem ihm einst zur Last gelegten Verkauf der Tatwaffe an den Mörder des CDU-Politikers Walter Lübcke ist rechtens.

Das entschied der zuständige BGH-Strafsenat am Mittwoch. Das Karlsruher Gericht wies damit die Revision der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Paderborn vom Januar 2022 zurück. Dort war der 68-Jährige im Januar 2022 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden.

Das Landgericht hatte ihm den Verkauf der Waffe an den Lübcke-Attentäter nicht nachweisen können. Er wurde nur wegen unerlaubten Munitionsbesitzes verurteilt. (dpa)