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Schlappe vor US-GerichtTrump darf nicht bei Präsidentschaftsvorwahlen in Colorado antreten

Lesezeit 4 Minuten
19.12.2023, USA, Waterloo: Donald Trump, ehemaliger Präsident der USA, reagiert während einer Wahlkampfveranstaltung. Foto: Charlie Neibergall/AP +++ dpa-Bildfunk +++

Donald Trump während einer Wahlkampfveranstaltung in Waterloo. In Colorado erlitt Trump eine juristische Schlappe.

Kläger in verschiedenen Bundesstaaten versuchen, Trumps Namen von Wahlzetteln für die Präsidentenwahl streichen zu lassen. In Colorado haben sie Erfolg.

Es ist ein Urteil mit potenziell enormen Konsequenzen: Der ehemalige US-Präsident Donald Trump muss nach Auffassung des Obersten Gerichts von Colorado von der Wahl fürs Weiße Haus in dem Bundesstaat ausgeschlossen werden. Der Republikaner habe sich mit seinem Verhalten im Zusammenhang mit dem Sturm auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 für das Amt des Präsidenten disqualifiziert, heißt es in der am Dienstagabend (Ortszeit) veröffentlichten Entscheidung des Gerichts. Damit dürfe sein Name nicht auf den Wahlzetteln für die Vorwahlen seiner Partei stehen.

Ein Sprecher Trumps kündigte an, umgehend in Berufung zu gehen und nannte die Entscheidung „zutiefst undemokratisch“. Es ist davon auszugehen, dass die Frage letztlich vom Obersten Gericht des Landes geklärt werden muss. Sollte der Supreme Court den Fall annehmen, liegt die weitere Entwicklung Präsidentenwahl 2024 in seinen Händen.

Hintergrund des Urteils ist, dass diverse Kläger in verschiedenen US-Bundesstaaten versuchen, Trumps Namen von Wahlzetteln für die Präsidentenwahl 2024 zu streichen. Seine Gegner argumentieren mit einem Verfassungszusatz, wonach Personen von Wahlen ausgeschlossen sind, die einen „Aufstand“ gegen die Verfassung angezettelt haben. Der 77-Jährige will für die Republikaner noch einmal ins Weiße Haus einziehen. Er führt mit Abstand in parteiinternen Umfragen. Bisher deutet alles auf eine Neuauflage des Wahlkampfs zwischen Trump und dem amtierenden Präsidenten Joe Biden hin.

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Klärung durch Oberstes US-Gericht wahrscheinlich

Das sogenannte Aufstandsverbot im 14. Verfassungszusatz besagt, dass niemand ein höheres Amt im Staat bekleiden darf, der sich zuvor als Amtsträger an einem Aufstand gegen den Staat beteiligt hat. Zwar werden in der Passage für solche höheren Ämter einige Beispiele genannt, nicht explizit aufgeführt wird aber das Amt des Präsidenten. Das Oberste Gericht von Colorado beschäftigte sich nun unter anderem mit der Frage, ob sich die Klausel auch auf das Präsidentenamt bezieht - und kam zu dem Schluss, dass dies der Fall sei.

Allerdings setzte das Gericht seine Entscheidung bis kurz vor dem Druck der Wahlzettel Anfang Januar oder bis zur möglichen Klärung durch den Supreme Court aus. Anhänger Trumps hatten am 6. Januar 2021 den Parlamentssitz in Washington gestürmt. Dort war der Kongress zusammengekommen, um den Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentenwahl formal zu bestätigen. Trump hatte seine Anhänger zuvor bei einer Rede aufgewiegelt. Infolge der Krawalle kamen damals fünf Menschen ums Leben.

Kläger in anderen Bundesstaaten gescheitert

Ein Sprecher Trumps betonte, der Oberste Gerichtshof von Colorado habe „eine völlig falsche Entscheidung“ getroffen. Man habe volles Vertrauen, dass das Oberste Gericht des Landes, der Supreme Court, schnell zu Trumps Gunsten entscheiden und „diesen unamerikanischen Klagen“ endlich ein Ende setzen werde, heißt es in einer Stellungnahme von Trumps Sprecher Steven Cheung.

In Bundesstaaten wie Michigan und Minnesota waren Kläger mit ihrem Vorgehen gegen Trump bereits gescheitert - es laufen aber Berufungen. Auch in Colorado konnte der Republikaner zunächst vor einem unteren Gericht einen Sieg verbuchen. Die Richterin einer unteren Instanz hatte - anders als nun das Oberste Gericht des Bundesstaates - entschieden, dass sich das im 14. Verfassungszusatz verankerte Aufstandsverbot wegen des vagen Gesetzestextes explizit nicht auf das Präsidentenamt beziehe. Daraus schlussfolgerte sie, Trump dürfe in Colorado auf dem Wahlzettel für die Vorwahlen der Republikaner bleiben.

Jedoch schrieb die Richterin schon damals: „Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass Trump mit der konkreten Absicht gehandelt hat, politische Gewalt anzustacheln und sie gegen das Kapitol zu richten, um die Bestätigung des Wahlergebnisses zu stören.“

Oberste Gericht von Colorado: Der Tragweite bewusst

Das Oberste Gericht von Colorado stimmte dieser Einschätzung der Richterin zu. Alle sieben Richter dort wurden von Demokraten nominiert. In dem mit vier zu drei Stimmen entschiedenem Urteil heißt es, man komme nach Prüfung der Sachlage ebenfalls zu dem Ergebnis, dass Trump beabsichtigt habe, mit seiner Rede am 6. Januar zu Gewalt und Aufruhr anzustiften, um eine friedliche Machtübergabe zu verhindern.

Das Gericht sei sich ferner der Tragweite der Entscheidung bewusst - und nicht leichtfertig zu den Schlussfolgerungen gekommen. Es sei sich auch seiner Pflicht bewusst, das Gesetz anzuwenden, ohne sich von der öffentlichen Reaktion auf die Entscheidung beeinflussen zu lassen. Die Oberste Wahlaufseherin des Bundesstaates kündigte an, dem Urteil des Gerichts Folge zu leisten.

Alle Augen auf Washington

Ob der Supreme Court der USA den Fall annimmt, ist nun offen. Allerdings gilt es als wahrscheinlich - da hier eine Frage von verfassungsmäßiger Bedeutung geklärt werden muss. Trump hatte während seiner Amtszeit die Mehrheit im Gericht deutlich nach rechts verschoben: auf sechs der neun Sitze. Dennoch entschied das Oberste Gericht daraufhin nicht immer in seinem Sinne - etwa bei der Frage nach der Herausgabe seiner Steuerunterlagen.

Aktuell liegt auch noch eine weiterer Trump-Fall mit großer Tragweite vor den Richterinnen und Richtern in Washington. Trump ist in der US-Hauptstadt im Zusammenhang mit dem Sturm auf das Kapitol wegen versuchten Wahlbetrugs angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hat das Oberste Gericht darum gebeten, die Frage zu klären, ob Trump für Handlungen im Amt strafrechtlich verfolgt werden kann. Mit der Antwort des Gerichts steht und fällt die Anklage in diesem wichtigen Fall gegen Trump. (dpa)