AboAbonnieren

Revision verworfenBGH bestätigt Verurteilung von früherer KZ-Sekretärin

Lesezeit 1 Minute
Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler und dem Schriftzug „Bundesgerichtshof“, aufgenommen beim Bundesgerichtshof (BGH). (Symbolbild)

Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler und dem Schriftzug „Bundesgerichtshof“, aufgenommen beim Bundesgerichtshof (BGH). (Symbolbild)

Eine ehemalige Schreibkraft aus dem KZ Stutthof ist wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen schuldig gesprochen worden. Der BGH hat das Urteil nun bestätigt.

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer früheren KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Massenmord bestätigt. Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verwarf die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe. Dieses hatte die inzwischen 99-Jährige zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. (dpa)

Mehr Informationen in Kürze.