Anträge ab 1. JuliNRW erlaubt bis zu 3000 Cannabis-Clubs

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ARCHIV - 14.06.2024, Berlin: Hanfsämlinge werden auf der Hanfmesse «Mary Jane» zum Verkauf angeboten. (zu dpa: «NRW erlaubt bis zu 3000 Cannabis-Clubs») Foto: Monika Skolimowska/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Hanfsämlinge werden auf einer Hanfmesse zum Verkauf angeboten.

Die neuen Anbau-Vereinigungen für Cannabis lassen erst mal die Bürokratie sprießen: In NRW wird extra Personal eingestellt, um die Anträge abzuarbeiten. Landesweit dürfen bis zu 3000 Cannabis-Clubs öffnen.

Das Land NRW will nach Angaben des Gesundheitsministeriums bis zu 3000 Cannabis-Anbauvereinigungen zulassen und das Genehmigungsverfahren den Bezirksregierungen übergeben. Dort sollen zusätzliche Stellen geschaffen werden. Bezahlt werden soll das Personal laut Ministerium aus Gebühren der Vereine.

Im Gesundheitsausschuss des Landtags hatte Staatssekretär Matthias Heidmeier am Mittwoch bereits klargemacht, dass die Anbauvereinigungen den Behörden viel Arbeit machen werden: „Wir haben es mit einem komplizierten neuen Antragsverfahren zu tun, müssen ganz vielschichtige Aspekte berücksichtigen und nicht nur den Gesundheitsschutz in besagtem Antragsverfahren berücksichtigen.“

Wann die erste Anbauvereinigung tatsächlich an den Start geht, sei unklar: Ab dem 1. Juli könne man erst mal einen Antrag stellen.

Wir haben es mit einem komplizierten neuen Antragsverfahren zu tun, müssen ganz vielschichtige Aspekte berücksichtigen und nicht nur den Gesundheitsschutz in besagtem Antragsverfahren berücksichtigen
Staatssekretär Matthias Heidmeier

Der werde dann von der zuständigen Bezirksregierung geprüft. „Wir gehen davon aus, dass wenn wir rechnen, dass pro 6000 Einwohner grundsätzlich eine Anbauvereinigung möglich ist, dass maximal 3000 Anbauvereinigungen in Nordrhein-Westfalen künftig existieren werden“, so Heidmeier. Ob es überhaupt zu so vielen Anträgen komme, sei unklar.

Cannabis-Vereine dürfen maximal 500 Mitglieder haben

Ab dem 1. Juli darf die Droge laut Cannabis-Gesetz in speziellen Vereinen gemeinschaftlich angebaut und an Vereinsmitglieder abgegeben werden. Der Konsum in den Anbauvereinigungen, wie sie im Gesetz heißen, ist aber nicht erlaubt. Die Vereine dürfen maximal 500 Mitglieder haben und Cannabis in begrenzten Mengen nur an diese Mitglieder abgeben und nicht verkaufen.

Die Kommunen, die mit ihren Ordnungsämtern bereits die Regeln für das Kiffen im Alltag kontrollieren müssen, sahen bei den Anbau-Vereinigungen das Land in der Pflicht. Die Zuordnungen sollen in einer Verordnung festgezurrt werden, die am Donnerstag noch ausstand.

Die verspätete Verordnung zur Regelung von Cannabis-Anbauvereinigungen ist ein klares Zeichen der Verzögerungstaktik von Minister Laumann und der Landesregierung
Susanne Schneider, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion

„Die verspätete Verordnung zur Regelung von Cannabis-Anbauvereinigungen ist ein klares Zeichen der Verzögerungstaktik von Minister Laumann und der Landesregierung“, so die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Susanne Schneider: „Obwohl Anträge ab 1. Juli gestellt werden können, ist völlig unklar, wann Genehmigungen erteilt werden und Cannabis tatsächlich verfügbar sein wird - das könnte noch Monate dauern“, kritisierte Schneider.

Positiv sei lediglich, „dass nun endlich Klarheit über die Zuständigkeiten besteht und die Kommunen nicht belastet werden.“ (dpa)

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