Das Gesetz soll für alle Rechtsklarheit schaffen. Der Grenzwert folgt Empfehlungen einer Expertenkommission.
Beitrag zur StraßenverkehrssicherheitNeuer Grenzwert für Cannabis am Steuer gilt voraussichtlich ab 5. Juli
Der künftige Grenzwert für Cannabis am Steuer dürfte wohl im Sommer in Kraft treten. Der Bundesrat werde voraussichtlich am 5. Juli über das Gesetz beraten, sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums am Freitag in Berlin. Das vom Bundestag am Donnerstagabend beschlossene Gesetz sei in der Länderkammer nicht zustimmungsbedürftig. In Kraft trete es nach der Verkündung, zum Termin sei noch nichts zu sagen, sagte der Sprecher. Das Gesetz schaffe für alle Rechtsklarheit. Dies sei ein maßgeblicher Beitrag zur Straßenverkehrssicherheit.
Schwelle folgt Empfehlungen einer Expertenkommission
Wie bei der Promille-Grenze für Alkohol gilt künftig auch für Cannabis ein Grenzwert, ab dem Autofahrerinnen und Autofahrern Sanktionen drohen. Bezogen ist er auf den berauschenden Wirkstoff THC. Wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut oder mehr unterwegs ist, riskiert dann in der Regel 500 Euro Buße und einen Monat Fahrverbot. Die Schwelle folgt Empfehlungen einer Expertenkommission. Für Fahranfänger und gemischten Konsum von Cannabis und Alkohol kommen strengere Regeln.
Bis zum Inkrafttreten des Grenzwerts gilt vorerst noch die bisherige striktere Linie, dass schon ab dem Nachweiswert von 1 Nanogramm Sanktionen drohen. (dpa)