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ProzessOverather Supermarkt-Mitarbeiter muss wegen Corona-Hetz-Posts Tausende Euro zahlen

Lesezeit 3 Minuten
Demonstranten tragen auf Schildern ihren Protest gegen die Maßnahmen in der Corona-Pandemie auf die Straße. Die Demonstranten wandten sich gegen Impfzwang und setzten sich für Entscheidungsfreiheit ein.

Friedlicher Protest (wie hier im Februar 2022 in Düsseldorf) geht immer in einer Demokratie. Doch es gibt Grenzen, wie ein Overather Supermarktmitarbeiter lernen musste.

Für fünf Hetz-Posts aus der Corona-Zeit auf Facebook hat sich ein 43-Jähriger aus Overath vor Gericht verantworten müssen.

In der Zeit der Corona-Pandemie mag manches von Seiten einiger Gesundheitsbehörden und Gesundheitspolitiker übertrieben worden sein. Hinterher ist man schlauer: Das jüngst wieder in die Diskussion geratene Schlagwort von der „Pandemie der Ungeimpften“ und der Druck, der auf Impfunwillige aufgebaut wurde, sind Beispiele.

Andererseits hat es bei einigen Impfgegnern und Corona-Leugnern eine Radikalisierung gegeben, über die man nur den Kopf schütteln kann. Das wohl Widerwärtigste, was es in Deutschland, dem Land des Holocaust, gab, war der Versuch extremistischer Impfgegner, den von den Nazis zur Markierung und Demütigung der jüdischen Bevölkerung genutzten gelben Stern für eigene Zwecke zu kapern.

Als Angeklagter ganz klein mit Hut

Einer der Hetzer von damals, der 43-jährige Supermarktmitarbeiter Thomas K. (Name geändert) aus Overath, musste sich jetzt für fünf seiner Sprüche in den Jahren 2021 und 2022 auf Facebook vor der Strafrichterin verantworten.

Dort trat der Vater zweier Kinder ganz klein mit Hut auf. Er distanzierte sich von seiner Hetze und versuchte zu erklären, wie er sich als Ungeimpfter zusehends isoliert gefühlt habe und etwa nicht mehr mit seinen Eltern ins Restaurant habe gehen können.

Auf Facebook hetzte er rassistisch

Indes waren seine Posts von damals zu drastisch, als dass man den Mantel des Vergessens darüber hätte decken können. Menschen mit asiatischen Gesichtszügen hatte er als „abartig“ beschrieben; „So etwas wollen wir hier nicht haben.“ Der den Völkermord der Nazis an den Juden bagatellisierende Vergleich bundesdeutscher Impfpolitik mit dem NS-Terror war dabei und auch ein Foto Adolf Hitlers.

Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, Volksverhetzung und Beleidigung: In der Anklage kam einiges zusammen. Gegen einen zunächst erlassenen Strafbefehl hatte der Angeklagte form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt.

Ich habe damals irgendwelchen Sch… auf Facebook und auf Telegram von mir gegeben. Das tut mir wirklich leid.
Der Angeklagte vor Gericht

Nach Verlesung der Anklage bat Verteidiger Markus Glietz um ein Rechtsgespräch der Juristen hinter verschlossenen Türen. Das dauerte vier Minuten, danach äußert sich der Angeklagte: „Ich habe damals irgendwelchen Sch… auf Facebook und auf Telegram von mir gegeben. Das tut mir wirklich leid.“ Inzwischen, so Thomas K. weiter, sei er aber seit über einem Jahr „da raus“. Und: „Ich war damals nicht mehr ich selbst.“ Der Druck auf nicht Geimpfte sei immer größer geworden, er habe sich aber nicht impfen lassen wollen, quasi nur noch zwischen Arbeit und Zuhause pendeln können und viel Zeit am PC verbracht.

Was denn mit dem Hitler-Bild sei und dem Holocaust, fragte Richter Miriam Kuschel. Klare Antwort: „Das geht gar nicht“, und auch „Hetze gegen Menschen geht gar nicht.“

Strafe liegt weit über der Untergrenze für das polizeiliche Führungszeugnis

Der Staatsanwalt hielt dem Angeklagten seine glaubwürdig wirkende Reue zugute, aber: „Strafbar ist es trotzdem.“ Für die fünf Taten forderte er eine Strafe von 150 Tagessätzen zu je 40 Euro, also 6000 Euro. Verteidiger Glietz wies darauf hin, dass sein Mandant die Taten bedauere und bereue. Ihm seien damals „die Pferde durchgegangen“. Insbesondere bat er um eine Strafe von weniger als 91 Tagessätzen, damit die Verurteilung nicht im polizeilichen Führungszeugnis auftauche. Thomas K. selbst sagte im letzten Wort: „Es tut mir leid. Ich bin kein schlechter Mensch.“

Den Verteidiger-Wunsch nach einer U91-Strafe erfüllte Richterin Kuschel nicht, sondern verhängte die vom Staatsanwalt beantragten 150 Tagessätze zu je 40 Euro. Die Richterin wies darauf hin, dass der Strafrahmen bereits für eine einzelne Tat drei Monate bis fünf Jahre Haft betrage. Dem Angeklagten hielt sie zugute, dass er geständig und nicht vorbestraft sei und „ehrliche Reue“ gezeigt habe.

Im Ergebnis entspricht die verhängte Strafe übrigens der des Strafbefehls: 6000 Euro. Im Urteil waren es 150 mal 40 Euro Tagessatzhöhe, im Strafbefehl wären es 200 mal 30 Euro Tagessatzhöhe gewesen.