Das Odenthaler Mahnrad ist das dritte seiner Art. Zwei weitere stehen in Bergisch Gladbach.
Sichere Wege gefordertMahnrad des ADFC soll an tödlichen Unfall in Odenthal erinnern
„Mein Mann war immer so vorsichtig, fast schon übervorsichtig – egal ob als Auto- oder als Radfahrer“, sagt Rita Oakford. „Und trotzdem …“, setzt sie leise hinzu. Denn gerettet hat es Howerd Oakford am Ende nicht.
Am 14. November des vergangenen Jahres wurde der 69-Jährige, vorschriftsmäßig auf dem in beide Fahrtrichtung zu nutzenden Rad-Gehweg unterwegs, auf dem Rückweg vom Glascontainer an der Einmündung der Schlinghofener Straße in die Bergstraße mit seinem Fahrrad von einem Auto erfasst und schwer verletzt. Zwei Tage später verstarb er im Krankenhaus.
Ein Mahnrad erinnert an das Unglück
Fünf Monate danach steht die Witwe genau an der Unfallstelle und schaut auf ein weiß angestrichenes Fahrrad. Das ist festgemacht an einem Pfahl und dort soll es dauerhaft bleiben.
Denn es ist ein Mahnrad, mit dem der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) am Schauplatz des tragischen Unfalls auf die Gefahren im Straßenverkehr aufmerksam machen und zu einer vorsichtigeren Fahrweise aufrufen will. Mahnräder, die an Orten aufgestellt werden, an denen Menschen mit dem Rad tödlich verunglückt sind, werden manchmal auch Geisterräder genannt.
Im Kreisgebiet stehen seit 2017 insgesamt drei Mahnräder
Das gespenstisch weiße Exemplar in Odenthal ist mittlerweile das dritte seiner Art im Kreisgebiet. 2017 hatte der ADFC Rhein-Berg-Oberberg das erste Mahnrad an der unteren Hauptstraße in Bergisch Gladbach aufgestellt, 2020 kam ein zweites an der Altenberger Dom-Straße in Schildgen hinzu.
Seit langem fordert der ADFC eine Verbesserung der Situation für Radfahrer, mit dem Ziel einer sicheren und lückenlosen Infrastruktur. Schon vor dem tödlichen Unfall an der Bergstraße habe der Verein auf die riskante Verkehrsführung dort hingewiesen.
Zum Zeitpunkt des Unfalls musste der Rad-/Gehweg genutzt werden
„Wir hatten in der Vergangenheit immer wieder darauf gedrängt, insbesondere an der Bergstraße, aber auch auf anderen innerörtlichen Straßenabschnitten im Gemeindegebiet die Radwegbenutzungspflicht aufzuheben, das Radfahren auf der Fahrbahn zu erlauben und Schutzstreifen einzurichten“, so Elmar Kaesbach, Vorsitzender der Gruppe in Odenthal.
Zum Zeitpunkt des Unfalls im November sei Oakford noch verpflichtet gewesen, den kombinierten Rad-Gehweg zu benutzen, was ihm zum Verhängnis werden sollte. Denn der Weg war für beide Fahrtrichtungen zugelassen.
Radfahrer hatte Vorfahrt, wurde aber trotzdem von einem Auto angefahren
Als Oakford auf der vorfahrtsberechtigten Bergstraße die Einmündung Schlinghofener Straße passieren wollte, wurde er von einer abbiegenden Autofahrerin offenbar übersehen. „Das ist bei diesen Wegen immer das Problem“, sagt Werner Armbruster. „Autofahrer, die nach rechts abbiegen wollen, schauen oft nur nach links, nicht nach rechts.“ Denn aus der Gegenrichtung erwarteten sie kein Fahrzeug.
„Solche Wege sollte man innerorts gar nicht freigeben“, meint Käsbach. Erst nachdem der Unfall passiert sei, habe die Kreisverwaltung die Benutzungspflicht für den Weg aufgehoben, bedauert er. Heute können Fahrradfahrer selbst entscheiden, ob sie auf der Fahrbahn fahren, für die sich der ADFC noch Schutzstreifen wünscht, oder den nun als Gehweg gekennzeichneten Weg mitbenutzen.
An manchen Orten wurde die Pflicht zur Radwegbenutzung aufgehoben
Auf ihm haben jetzt Fußgänger Priorität. Fahrräder werden geduldet, aber nur noch im Schritttempo. Der Rheinisch-Bergische Kreis plane, im Kreisgebiet die Radwegbenutzungspflicht nach und nach ganz aufzuheben, sagte Sabine Krämer-Cox, Sprecherin des ADFC-Kreisverbands.
Dies sei beispielsweise an der Kreisstraße 30 in Kürten an der Bergstraße schon geschehen und auch hier, an der westlichen Seite der K29 zwischen Blecher und Glöbusch. Für Howerd Oakford kommt das leider zu spät. „Ich hoffe, dass die veränderten Regeln etwas bringen“, sagt seine Witwe. „Vielleicht hilft das Mahnrad, dass die Autofahrer aufmerksamer sind.“