Corona-PandemieNRW stellt Regeln für Schulen und Prüfungen klar
Düsseldorf – Die NRW-Landesregierung reagiert auf die stark steigenden Infektionszahlen unter Schülern und Lehrenden und weist ausdrücklich auf die Möglichkeit der Schulen hin, im Falle von Personalmangel „punktuell und vorübergehend und in besonderen Ausnahmefällen“ einzelne Klassen oder Jahrgangsstufen in den Distanzunterricht zu schicken.
„Die Entscheidung darüber fällt nach eigenem Ermessen vor Ort in den Schulen unter Beteiligung der Schulkonferenz und mit Rückendeckung der Schulaufsicht“, erklärte NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Mittwoch. Außerdem sei es möglich, dass die örtlichen Gesundheitsämter Schulen schließen, wenn die Infektionslage dort aus dem Ruder laufen sollte. Oberstes Ziel der Landesregierung bleibe es aber, den Präsenzunterricht aufrecht zu erhalten und notwendige Einschränkungen schnellstmöglich wieder aufzuheben, betonte die Ministerin.
Folgen immer noch spürbar
„Die Folgen dieses Distanzunterrichts über mehrere Wochen spüren wir bei den Schülerinnen und Schülern sehr deutlich“, so Gebauer. Da mit allen Schutzvorkehrungen sichergestellt werde, dass über 90 Prozent aller Schüler in NRW am Unterricht teilnehmen könnten, wäre ein flächendeckender Distanzunterricht auch nicht verhältnismäßig, stellte Schulstaatssekretär Mathias Richter fest. Hinzu komme: „Die Schulen wollen es nicht.“ Im Notfall seien aber eine ganze Reihe von Maßnahmen zulässig. Die Schulkonferenz sei dabei einzubinden. Der Schulaufsicht müsse die Entscheidung aber nur angezeigt werden, sie müsse nicht dort genehmigt werden. In der Schuleingangsphase, in den Abschlussklassen und für Schüler vor wichtigen Qualifikationen oder Übergängen sei aber Präsenzunterricht sicherzustellen.
Regeln für Abschlussprüfungen
Für die bevorstehenden zentralen Abschlussprüfungen der Klasse 10 und der angehenden Abiturienten werde es auch in diesem Jahr wieder eine erweiterte Aufgabenauswahl geben, kündigte die Ministerin an. Dadurch werde die Auswahl an Themen erhöht, die zum erteilten Unterricht passten. Für die Abiturienten sei zudem erneut eine besondere Prüfungsvorbereitungszeit vorgesehen: Vom 1. bis zum 7. April 2022 werde für sie Unterricht nur noch zur Vorbereitung auf die Prüfungen in den Abiturfächern erteilt. Diese Maßnahme sei im vergangenen Jahr von den Schülern sehr begrüßt worden, sagte die Ministerin. Für die zentralen Prüfungen der Klasse 10 würden, ebenso wie schon 2021, fachliche Vorgaben konkretisiert und bestimmte Inhalte der Kernlehrpläne von der Prüfung ausgenommen. Der Stoff werde auf die Unterrichtszeit nach der Prüfung verschoben, erläuterte die Ministerin. Dadurch würden die Prüflinge entlastet, ohne bundesweite Bildungsstandards einzuschränken. (dpa)
Auch die Zahl der schriftlichen Leistungsüberprüfungen könne vorübergehend vermindert werden – in einzelnen Fächern auch die Zahl der Wochenstunden. Letzteres gelte jedoch nicht für prüfungsrelevante Fächer zentraler Prüfungsverfahren. Falls die Lehrkräfte-Ausstattung das zulasse, seien eventuelle Kürzungen ansonsten möglichst gleichmäßig auf die Fächer zu verteilen, sagte Gebauer.
Die Schüler seien zudem weiterhin verpflichtet, an den wöchentlichen Corona-Tests teilzunehmen beziehungsweise negative Bürgertests in der Schule vorzulegen und Maske im Unterricht zu tragen, bekräftigte Gebauer. Eine Impfpflicht werde aber nicht zur Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht in NRW.
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Trotz der hohen Neuinfektionsraten nehme die Landesregierung keineswegs eine Durchseuchung der Grundschulen in Kauf, betonte Gebauer. Gerade die Grundschulen im Land seien mit zwei PCR-Tests pro Woche so gut überwacht wie im Moment keine andere gesellschaftliche Gruppe.
„Wer am Ende dieses Schuljahres eine zentrale Abschlussprüfung ablegt, der wird hier bei uns in Nordrhein-Westfalen auch einen vollwertigen Abschluss erhalten“, versicherte die Ministerin. (mit dpa)