Kosten übernommenMinisterium weist Bericht zu Flug von Lambrecht-Sohn zurück
Berlin – Das Bundesverteidigungsministerium hat einen Medienbericht über einen angeblich unzulässigen Mitflug des Sohnes von Ministerin Christine Lambrecht (SPD) in einem Regierungshubschrauber zurückgewiesen.
Mitflug und eine Kostenerstattung hätten „in voller Übereinstimmung mit den Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft“ des Ministeriums stattgefunden, teilte ein Sprecher am Montag mit. Lambrecht habe die Kosten „gemäß der Richtlinie zu 100 Prozent übernommen“.
Medienbericht sorgte für Wirbel
Das Portal Business Insider hatte zuvor berichtet, der Sohn Lambrechts sei „mit einem Regierungshubschrauber in den Urlaub“ mitgeflogen. Dabei wurde auf ein Foto vom Instagram-Konto des Sohns verwiesen, das ihn in einem Hubschrauber zeigen soll. Gleichzeitig wurde auf einen Osterurlaub Lambrechts auf Sylt verwiesen.
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Das Ministerium bestätigte, dass es am 13. April „einen Mitflug eines Familienangehörigen“ Lambrechts in einem Luftfahrzeug der Flugbereitschaft gab. Der Flug sei vom Dienstsitz in Berlin nach Schleswig-Holstein erfolgt, wo Lambrecht am selben Tag einen Teil des Bataillons Elektronische Kampfführung 911 aus Stadum besuchte. Grundlage des Mitflugs sei die „Richtlinie für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs“ gewesen, teilte der Ministeriumssprecher mit.
„Betrag in Höhe des Normaltarifs der Deutschen Lufthansa“
Demnach ist auch die Mitnahme „sonstiger Begleiter“ möglich, wenn diese für ihren Mitflug „einen Betrag in Höhe des Normaltarifs der Deutschen Lufthansa (DLH-Economy-Klasse) an die Bundeswehr“ entrichten. Die am 8. April versandte Passagierliste habe den Namen des Familienangehörigen sowie die Kostenerstattung durch Lambrecht bereits „eindeutig vermerkt“. (afp)