Bisher konnten Leichlingerinnen und Leichlinger ihre pflanzlichen Abfälle auf dem eigenen Grundstück verbrennen. Das ist nun verboten.
Abfallentsorgung durch AbbrennenStadt Leichlingen untersagt „private Nutzfeuer“
Wer einen Garten besitzt, der kennt es: Grünschnitt, Unkraut, Totholz gibt es das ganze Jahr über. In vielen Städten müssen diese auf einem Wertstoffhof entsorgt werden. Das aber ist aufwändig.
In Leichlingen gab es bisher noch eine andere, augenscheinlich einfachere Methode der Abfallentsorgung. Eine „ordnungsbehördliche Verordnung“ erlaubte es, pflanzliche Abfälle im Stadtgebiet durch eigene Feuer zu beseitigen. Voraussetzung war die Anmeldung des Feuers beim Ordnungsamt.
Der Rat der Stadt hat diese Verordnung am 21. September einstimmig aufgehoben. Gartenabfälle dürfen nun nicht mehr selbst verbrannt, sondern müssen entweder auf dem eigenen Grundstück kompostiert, zum Wertstoffhof gebracht oder in einer Biotonne entsorgt werden. Letztere kann beim Bergischen Abfallwirtschaftsverband bestellt werden und wird zweiwöchentlich abgeholt.
Leichlingen: Vielfältige Gründe
Grund für die Aufhebung der Verordnung ist die geänderte Gesetzeslage, die die bisherige Praxis der „privaten Nutzfeuer“ nicht mehr zulässt. Gegen diese Art der Abfallentsorgung spricht vor allem das Brandrisiko, das mit dem Klimawandel weiter zunimmt. Teilweise wurden außerdem nicht-pflanzliche Abfälle in den Nutzfeuern „mit entsorgt“, was eine starke Rauch- und Geruchsentwicklung mit sich zog. Hinzu kam die vermeidbare Mehrbelastung der Umwelt durch die Emissionen der Feuer.
Immer wieder riefen Leichlingerinnen und Leichlinger die Feuerwehr, weil am Himmel über der Stadt Rauchschwaden von Nutzfeuern aufstiegen, die sie für einen Waldbrand hielten. Auch das Ordnungsamt, das die Durchführung der Feuer überwachte, hatte alle Hände voll zu tun.
Aus all diesen Gründen hat sich der Rat der Stadt nun entschlossen, sich nicht für eine Neuregulierung einzusetzen, sondern stattdessen die Bürgerinnen und Bürger aufzurufen, die bestehenden Wege der Abfallentsorgung zu nutzen.