Der „Weltempfänger“ von Isa Genzken ging im September für 16.000 Euro in der beliebten Sendung an einen Bornheimer Kunsthändler. Nun gibt es ein Nachspiel vor Gericht.
Isa Genzken will ihr Werk zurückStreit nach Kunstwerk-Verkauf bei „Bares für Rares“ landet vor Gericht
Der Streitgegenstand ist eher unscheinbar: ein etwa ziegelsteingroßer Betonklotz mit zwei einzementierten Radioantennen. Der „Weltempfänger“ ist Teil einer gleichnamigen Werkgruppe der Künstlerin Isa Genzken und wurde in einer Folge der Fernsehsendung „Bares für Rares“ vom 6. September zum Preis von 16 000 Euro an eine Bornheimer Schmuck- und Kunsthändlerin verkauft. Nun versucht der Betreuer gemeinsam mit der Künstlerin das Werk zurückzubekommen: Vorerst vergeblich, denn Zivilrichter Dominik Bitzenhofer wies Anfang des Monats einen beim Landgericht Bonn eingegangenen Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurück, wie Pressesprecherin Gerlind Keller Freitag auf Nachfrage bestätigte. Die Antragsteller hatten vorgebracht, Genzken sei zum Zeitpunkt der Schenkung nicht geschäftsfähig gewesen.
Isa Genzken war verheiratet mit Gerhard Richter
Der Anbieter hatte in der Sendung angegeben, dass die Künstlerin ihm die Skulptur 2011 als „Dankeschön“ überlassen habe. „Isa Genzken war eine sehr gute Freundin von mir“, sagte der junge Mann in der Sendung. „Ihr ging's zu dem Zeitpunkt nicht so gut – sie brauchte jemanden zum Reden“, hatte der Intensivpfleger erzählt. So habe die Künstlerin seinerzeit einige Tage bei ihm gewohnt.
Genzken war von 1982 bis 1993 mit dem Maler und Bildhauer Gerhard Richter verheiratet. Nach der Scheidung habe sie zehn Jahre teilweise in der Psychiatrie verbracht und angefangen „zu saufen und zu saufen“, wie sie dem Tagesspiegel 2016 in einem Interview offenbarte.
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Nach der bereits im Mai aufgezeichneten Sendung hatte die Käuferin versucht, das Kunstwerk bei Sotheby's zu versteigern: Die Preisvorstellung lag zwischen 30.000 und 50.000 Euro. Nach dem Antrag auf einstweilige Verfügung hatte sie den Weltempfänger wieder aus der Auktion zurückgezogen. Betreuer und Künstlerin wollten nun mit dem Antrag die Herausgabe des Kunstwerks durch die Bornheimerin erreichen Gemäß eines Gutachtens vom Sommer 2011 sei Isa Genzken geschäftsunfähig, der Zustand habe über Jahre angehalten. Die Schenkung hätte folglich unter dem Einwilligungsvorbehalt des Betreuers gestanden.
Dem mochte der Richter nicht folgen: Der Intensivpfleger habe sich das Kunstwerk mindestens „ersessen“: Da er immer von der Rechtmäßigkeit der Schenkung ausgegangen und in den folgenden zehn Jahren niemals etwas Gegenteiliges gehört habe, geschweige denn ein Wunsch auf Herausgabe an ihn heran getragen worden sei, gehöre das Kunstwerk nun ihm. Er habe es gutgläubig in Besitz genommen und behalten.
Die Antragsteller haben nun die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Bonner Entscheidung. Darüber müsste dann ein Senat am Oberlandesgericht in Köln entscheiden.