AboAbonnieren

Herrenberg-Urteil„Guten Unterricht an den Musikschulen gibt es nicht zum Schleuderpreis“

Ein Kommentar von
Lesezeit 1 Minute
Eine Geigerin  spielt  in einem Konzert.

Das „Herrenberg-Urteil“ setzt Musikschulen, Kommunen und Trägervereine im Oberbergischen Kreis unter großen Druck.

Das „Herrenberg-Urteil“ setzt Musikschulen, Kommunen und Trägervereine im Oberbergischen Kreis unter Druck. Ein Kommentar von Stefan Corssen.

Der Unterricht an der Wipperfürther Musikschule hat eine hervorragende Breite und Qualität. Musikschulensembles wie die vielfach preisgekrönte Big Band „Big Stuff“ sind ein Aushängeschild für die Hansestadt und Sympathieträger weit über Oberberg hinaus. Doch das gibt es nicht zum Schleuderpreis.

Wer guten Unterricht haben will, der muss die Lehrer angemessen bezahlen, und das heißt auch, er muss für eine soziale Absicherung der Lehrer sorgen und darf sie nicht länger als Arbeitskräfte zweiter Klasse behandeln. Andernfalls werden sie mit den Füßen abstimmen und dorthin gehen, wo man ihre Tätigkeit wertschätzt.

Das Herrenberg-Urteil führt dazu, dass der Musikschulbetrieb teurer wird. Weder die Eltern noch die Träger der Schulen können diese Mehrkosten alleine stemmen.

Auch das Land NRW ist aufgerufen, seine Förderung deutlich aufzustocken. Sonst besteht die Gefahr, dass Musikunterricht zum Luxusgut für Besserverdienende wird.

Haben Sie auch eine Meinung zu diesem Thema? Dann schreiben Sie unserer Redaktion an redaktion.oberberg@ksta-kr.de.