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WohnraumstärkungsgesetzKöln kann jetzt systematischer gegen Zweckentfremdung vorgehen

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Wohnraum Köln

Eine Neubausiedlung in Köln. (Symbolbild)

Köln – Gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum kann die Stadt Köln jetzt systematischer vorgehen. Seit dem 1. Juli 2022 ist die Umsetzung der Registrierungspflicht für alle Anbieter von Kurzzeitvermietung vorgeschrieben. Das zugrunde liegende Wohnraumstärkungsgesetz NRW war bereits im Juli 2021 mit einer Übergangsfrist von einem Jahr verabschiedet worden.

Anbieter müssen auf Online-Portalen und in Printmedien eine sogenannte „Wohnraum-Identitätsnummer“ öffentlich sichtbar angeben. Die Vergabe dieser Wohnraum-ID erfolgt seit 1. Juli 2022 über ein Online-Verfahren des Landes NRW. Betreiber von Online-Plattformen, aber auch Anbieter anderer Medien, zum Beispiel Zeitungen, wurden verpflichtet, nur Angebote mit Wohnraum-ID zuzulassen. Hierfür wurde eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2022 vereinbart.

Verfahren wegen Zweckemtfremdung durch Leerstand

Im ersten Halbjahr 2022 wurde nach Angaben der Stadt bei 217 Wohneinheiten Verfahren wegen Zweckentfremdung durch Leerstand eingeleitet. Darüber hinaus wurden Verfahren wegen Zweckentfremdung durch Abbruch oder Umwandlung in Gewebe angestrengt.

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Entsprechende Verfahren wurden überdies wegen Kurzzeitvermietung eingeleitet, denn seit 1. Juli 2021 darf Wohnraum längstens 90 Tage im Kalenderjahr genehmigungsfrei für die Kurzzeitvermietung überlassen werden. (bos)