Wegen Einsatz auf Kölner RingenPolizist muss sich erneut vor Gericht verantworten
Köln – Ein Polizeibeamter (44), der Mitte Juli vor dem Amtsgericht vom Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung im Amt freigesprochen wurde, wird sich erneut einem Verfahren stellen müssen. Wie das Amtsgericht mitteilte, hat der Nebenkläger, ein 50-jähriger Sportreporter, Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt.
Journalist erlitt mehrfachen Bruch des Sprunggelenks
Der Journalist aus Berlin hatte sich im alkoholisierten Zustand im November 2018 in eine Polizeikontrolle auf dem Kaiser-Wilhelm-Ring verbal eingemischt. Die Situation eskalierte, der Beamte brachte den Journalisten zu Boden. Dabei zog sich der 50-Jährige einen mehrfachen Bruch des Sprunggelenks zu. Der Beamte hatte ausgesagt, dass der Nebenkläger sich die Verletzung bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugezogen haben musste. Er habe den Mann lediglich „sanft zu Boden“ gebracht – eine Aussage, die fünf seiner Kollegen im Zeugenstand wortgleich wiederholten. Der Anwalt des Journalisten warf den Beamten daraufhin „Korpsgeist“ vor.
Die Staatsanwaltschaft milderte im Plädoyer ihren Vorwurf auf fahrlässige Körperverletzung ab und verlangte eine Geldstrafe von 3600 Euro. Das Gericht erkannte auf Seiten des Beamten weder eine Straf- noch Fahrlässigkeit und sprach ihn frei. (bks)