November 2020 starb eine Kölnerin auf der A3 bei Dellbrück, weil sich eine Betonplatte der Lärmschutzwand gelöst hatte, nun erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Totschlags.
Tod durch SchallschutzwandStaatsanwalt klagt Mitarbeiter von Straßen.NRW an
Dass es ausgerechnet an einem Freitag den 13. geschah, könnte den Irrglauben nähren, es habe sich um bloßes Pech gehandelt. Sicherlich, dass sich die 66-jährige Kölnerin an diesem Novembertag im Jahr 2020 genau in ihrem Auto genau in der Minute in dem Abschnitt der A3 bei Dellbrück befand, auf dem die sechs Tonnen schwere Betonplatte niederging, das war ihr Unglück. Sie war auf der Stelle tot. Doch dass sich das Schallschutzelement löste, war kein Schicksalsschlag, sondern laut Staatsanwaltschaft Köln eine unweigerliche Folge von Pfusch am Bau.
Darum wird nun ein Bereichsleiter einer Baufirma des „Totschlags durch Unterlassung“ angeklagt. Zudem werden sich zwei Mitarbeiter der Landesbehörde Straße.NRW des Vorwurfs der „fahrlässigen Tötung“ erwehren müssen. 2008 wurde der Abschnitt der Schallschutzwand fertiggestellt. Auftraggeber war der Landesbetrieb Straßenbau NRW, kurz Straßen.NRW. Und es ging schief, was auch nur schief gehen konnte.
Bauaufsicht nahm mangelhafte Halterung ab
Es fing schon damit an, dass die Maße der Schallschutzelemente wohl nicht stimmten. Dadurch passten bei mehreren Wandelementen die Halterungen der in die Wand eingehängten Betonplatten nicht mehr. Die Monteure der beauftragten Baufirma „frickelten“ sich mit dem Segen ihrer Vorgesetzten neue Halterungen. Aus Baustahl bogen sie einen Winkel und schweißten eine Schraube daran. Die Bauaufsicht von Straßen.NRW nahm diesen Pfusch ab, allerdings mit der Auflage, es müsse eine statische Prüfung nachgereicht werden.
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Es fing schon damit an, dass die Maße der Schallschutzelemente wohl nicht stimmten. Dadurch passten bei mehreren Wandelementen die Halterungen der in die Wand eingehängten Betonplatten nicht mehr. Die Monteure der beauftragten Baufirma „frickelten“ sich mit dem Segen ihrer Vorgesetzten neue Halterungen. Aus Baustahl bogen sie einen Winkel und schweißten eine Schraube daran. Die Bauaufsicht von Straßen.NRW nahm diesen Pfusch ab, allerdings mit der Auflage, es müsse eine statische Prüfung nachgereicht werden.
Material weder vor Rost noch vor Erschütterungen gesichert
2019 stand dann eine große Hauptuntersuchung an. Doch weil sich mittlerweile an den technischen Bauwerken im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW rund 10 000 Untersuchungen aufgestaut hatten und weil der Zustand der Wand 2013 ja noch die Bestnote erhielt, wurde die Hauptuntersuchung aufgeschoben. Rund ein Jahr später passierte, was wohl kommen musste. Die zusammengeschusterte Halterung der Betonplatte – weder vor Rost geschützt noch für die Erschütterungen durch den Verkehr ausgelegt – gab nach. Schlagartig wurde so das Leben einer 66-jährigen Kölnerin beendet.
Folglich lautet die Anklage für den damals zuständigen Bereichsleiter der Baufirma auf „Totschlag“, mit dem besonders schwerwiegenden Zusatz „durch Unterlassung“. Denn, so argumentiert der Staatsanwalt, der Bauleiter habe um die Gefahr gewusst. Ein Gutachten aus dem Jahr 2008 habe explizit darauf hingewiesen, dass für die improvisierte Halterung kein Rostschutz bestehe. Die Ermüdung der Halterung war damit programmiert, nur eine Frage der Zeit. „Trotzdem wurde nichts unternommen, um den Zustand zu beseitigen. Der Tod wurde billigend in Kauf genommen“, sagt ein Sprecher des Landgerichtes. Ähnlich lautet der Vorwurf an die beschuldigten Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßenbau NRW. Auch sie hätten Kenntnis von der improvisierten Sicherung gehabt und dennoch in all den Jahren nicht gehandelt.