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Missbrauchsprozess Köln-ZollstockFreundin trennte sich wegen Fotos von nackten Kindern

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Im Januar wurde die Wohnung des Angeklagten in Zollstock durchsucht.

Im Januar wurde die Wohnung des Angeklagten in Zollstock durchsucht.

Die Frau trennte sich damals vom Angeklagten. Unter anderem, weil er ein vierjähriges Mädchen auf eine „problematische“ Art und Weise anfasste.

Gab es schon früh Anzeichen, dass der Angeklagte eines Tages schweren sexuellen Missbrauch an kleinen Mädchen und Jungen begehen würde? Im Prozess gegen den Mediengestalter, der auf Kinderbetreuung umsattelte, hört sich das Schwurgericht unter Vorsitz von Christoph Kaufmann derzeit intensiv im Umfeld des 33-jährigen Zollstockers um.

Warnblinklichter sollen bereits bei der ersten Freundin angegangen sein, die der Angeklagte im Alter von 15 bis 19 Jahren hatte. Als er sie in dieser Zeit zum Babysitten begleitete, will sie beobachtet haben, wie er ein vierjähriges Mädchen in einer Weise anfasste, die sie „problematisch“ fand. Einige Zeit später habe ihr der leidenschaftliche Fotograf unter üblichen Urlaubsfotos auch welche gezeigt, auf denen nackte Kinder auf eine Art abgebildet sind, die sie nicht in Ordnung fand. Das sei unter anderem ein Grund gewesen, sich von ihm zu trennen.

Missbrauchsprozess in Köln: „Introvertiert, zurückhaltend, besserwisserisch“

In der Familie sollen daraufhin Gespräche über das alarmierende Verhalten des Angeklagten stattgefunden haben. Der Vater, ein renommierter Facharzt, soll den jetzt Angeklagten einer Psychotherapie zugeführt haben. Das jedenfalls will der Sohn der neuen Lebensgefährtin nach der Trennung der Eltern des Angeklagten von seiner Mutter erzählt bekommen haben.

Als „introvertiert, zurückhaltend, besserwisserisch“ beschreibt der einige Jahre jüngere Mann den Beschuldigten. So soll er sich immer schnell aus dem Familienleben „ausgeklinkt“ und Beschäftigungen am Computer zugewandt haben, wenn ihn Gesprächsthemen nicht interessierten. Nach „Männergesprächen“ bei gemeinsamen Urlaubsreisen befragt, musste der Zeuge passen, die hätten sie nie geführt. Auch davon, dass der Angeklagte als Kind mit dem eigenen Großvater „problematische Erfahrungen“ gemacht haben könnte, weiß der Zeuge nichts.

Der Prozess wird fortgesetzt.