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Ärger mit Kölner BauamtUnternehmer will seit drei Jahren Wohnraum schaffen

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Viel Platz ist hinter dem alten Treffpunkt an der Rondorfer Hauptstraße nicht. Trotzdem soll dort 900-Quadratmeter Wohnfläche entstehen. 

Rondorf – Die einen bezeichnen das Areal – und das Hick Hack um das Gelände – der ehemaligen Kneipe Treffpunkt als „Schandfleck“, andere als unendliche Geschichte im Kampf gegen Verwaltungsmühlen. Doch jetzt scheint Bewegung in die Sache zu kommen.

Als der Geschäftsmann Paul Fatyushin von der Firma Gerüstbau und Bauservice Paul aus Bergisch Gladbach, die Immobilie an der Rondorfer Hauptstraße vor drei Jahren erwarb, hatte er eigentlich eine Baugenehmigung mitgekauft. Aber die sei wohl „Schrott“ wie der Unternehmer sich ausdrückt. Er will auf dem Areal Wohnungen bauen und diese wieder verkaufen.

Treffpunkt steht seit vier Jahren leer

Die Kneipe machte ihrem Namen alle Ehre, diente den Rondorfern viele Jahre als „Treffpunkt“– doch seit vier Jahren steht sie leer. Die Eigentümer wollten die Kneipe nicht mehr weiterführen, hatten sich zu einem Verkauf des Gebäudes, zu dem noch ein großer Saal im hinteren Bereich des Geländes gehört, entschlossen.

„Seit drei Jahren stehen wir mit der Stadt in Verbindung, um dort um- und neu zu bauen. Immer wieder verlangte das Amt Umplanungen. Mal ging es um die Bauhöhe, dann um die Abstände zu den Nachbarn. Dann passierte zwei Jahre lang gar nichts“, sagt Fatyushin verärgert.

Verzögerung der Stadt Köln kostet Unternehmer viel Geld

Denn die Verzögerungen gehen einher mit erheblichen finanziellen Einbußen in Höhe von rund 80000 Euro jährlich – unter anderem für den Bereitstellungskredit, laufende Kosten wie Strom und Steuern und auch die ständigen Umplanungen kosten Geld.

Zunächst ging es „nur“ um eine Bauvoranfrage, da die alte Baugenehmigung aufgrund von Fehlern erloschen war. Daraufhin hätte sich Fatyushin in Begleitung eines Rechtsanwalts und Architekten in einem persönlichen Gespräch mit Mitarbeitern der Bauaufsicht darauf geeinigt, die mitgekaufte Baugenehmigung von 2016 und den folgenden Bauantrag von 2018 zurückzuziehen. Im Gegenzug habe der zuständige städtische Mitarbeiter zugesichert, die Bauvoranfrage in wenigen Wochen anhand von Skizzen zu genehmigen.

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Aus den wenigen Wochen sind zwischenzeitlich zwei Jahre geworden. „Drei Architekten habe ich bislang damit beschäftigt, jetzt sitzt der vierte Architekt an der Planung. Aber auch der kommt nicht weiter“, sagt Fatyushin. Es sei nicht sein erstes Objekt, das er gekauft und umgebaut habe. „Bei uns in Bergisch Gladbach und in anderen Städten läuft das ganz anders und wesentlich schneller, nie hatte ich solche Probleme mit dem Bauamt.“

Geplant sind 900 Quadratmeter Wohnfläche

Es gebe sogar schon einen Käufer für das Objekt. Auch ein Kaufvertrag existiere. Sobald die Bauvoranfrage genehmigt sei, würde der potenzielle Käufer das Objekt erwerben. Geplant sind Wohnungen, eine Tiefgarage und ein Spielplatz. Insgesamt 900 Quadratmeter Wohnfläche sollen auf dem Areal entstehen, das nicht ganz einfach zu bebauen ist, denn es zeigt ein Gefälle von etwa drei Metern, ist zerklüftet und schmal im Bereich, der zur Dreikönigen Straße gerichtet ist.

Daher habe Fatyushin versucht, Teile der Nachbargrundstücke zu erwerben. Doch ein Nachbar habe eine solch horrende Summe verlangt, dass er diesen Plan wieder fallen ließ. Seitdem stelle sich der Nachbar quer, was die Pläne angeht. Nun scheinen die Fronten zwischen den beiden verhärtet. Der Nachbar selbst möchte sich nicht zu den Vorwürfen äußern.

Es kommt Schwung in die Sache

Das Bauamt, das dem Eigentümer immer weitere Vorgaben für das Bauvorhaben abverlangte, erhielt Anfang September neue Planungsunterlagen. Auch hat es, wie Stadtsprecher Jürgen Müllenberg erklärt, Anfang September ein Gespräch mit einem vom Eigentümer eingeschalteten Rechtsanwalt und der Bauaufsicht gegeben. Dabei habe man sich darüber ausgetauscht, welche genehmigungsfähigen Unterlagen noch vorzulegen seien. „Die wurden dann am 12. November der Bauaufsicht vorgelegt und befinden sich nun in der Prüfung“, sagt Müllenberg. Das Ergebnis dieser Prüfung würde auch ergeben, ob nachbarschaftliche Belange tangiert werden. Dann nämlich könnte eine Zustimmung der betroffenen Nachbarn notwendig sein.