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Kind über 30 Mal missbraucht?63-jähriger Ex-Polizist erkennt Vaterschaft vor Gericht an

Lesezeit 2 Minuten
Eine modellhafte Nachbildung der Justitia steht im Raum eines Richters des Landgerichts 

Ein 63-Jähriger steht in Köln vor Gericht.

Vor Gericht steht der Ex-Polizist, weil er eine 13-Jährige sexuell missbraucht haben soll. Dabei soll er das Mädchen auch geschwängert haben.

Ein Ex-Polizist (63), der später erfolgreich als Politikberater tätig war, soll im Februar 2020 mit der damals 13 Jahre alte Tochter seiner Lebensgefährtin Sex gehabt haben. Angeklagt ist er unter anderem wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs. Von der Tat war das 2006 geborene Mädchen schwanger geworden und hatte im Oktober 2020 einen Jungen zur Welt gebracht. Seit vergangener Woche steht der Mann in einem Strafprozess unter anderem wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs vor der 3. Großen Strafkammer am Landgericht. Am Mittwoch, dem zweiten Verhandlungstag, erkannte der Mann nun die Vaterschaft für den Jungen an.

Giftpfeil in Richtung des Opfers

Neben der Anerkenntnis der Vaterschaft beantragte der Mann aber auch, der Junge solle in Zukunft den Nachnamen des 63-Jährigen, statt des Mädchens führen. Prozessbeobachter sprachen nach der Verhandlung von einem „Giftpfeil“, den der Angeklagte in Richtung seines mutmaßlichen Opfers abgefeuert habe.

Die Anerkenntnis der Vaterschaft ist für die Geschädigte wichtig, könnte sie in der Folge doch unter anderem Unterhaltsvorschuss beantragen. Das Mädchen, das lange Zeit mit ihrer leiblichen Mutter — der Lebensgefährtin des Angeklagten — und dem 63-Jährigen in Frankreich gelebt hatte, ist mittlerweile bei ihrem leiblichen Vater im Rheinland untergekommen. Hintergrund des Umzugs soll dem Vernehmen nach eine Nachvernehmung des Mädchens durch französische Strafverfolgungsbehörden sein. Darin soll die als Nebenklägerin auftretende Teenagerin dem Angeklagten über 30 weitere Missbrauchshandlungen vorwerfen, wie die Rundschau aus Justizkreisen erfuhr.

Mädchen lebt inwischen bei ihrem Vater

Ob daraus eine Nachtragsanklage gegen den 63-Jährigen erwächst, blieb zunächst unklar. Da die leibliche Mutter des Kindes in der Anklageschrift gegen den 63-Jährigen als „gesondert Verfolgte“ – die Frau soll von der sexuellen Gewalt gewusst haben, ohne dagegen einzuschreiten – geführt wird, sollen die französischen Behörden einem weiteren Verbleib des Mädchens bei der Mutter widersprochen haben.

Ferner erklärte Verteidigerin Denise Gerull, dass der Mandant in einer noch abzugebenden Einlassung „durchaus strafbare Handlungen“ einräumen werde, zu denen es im „Rahmen eines liebevollen und harmonischen Zusammenlebens“ mit der damals 13-Jährigen gekommen sei, hieß es.