Prozess in Köln„Nicht hirnlos auf Facebook irgendwelche Sachen posten“
Köln – Wer auf Facebook Fotomontagen teilt, sollte sich genau anschauen, was da geteilt wird: Ein 42-Jähriger wurde vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt, weil er eine Fotomontage eines Porträtfotos eines Polizeibeamten mit einer Abbildung von SS-Obersturmbannführer und Generalleutnant der Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg, Werner Ostendorff, geteilt hatte. Ferner stand unter der Fotomontage der Satz: „Ich führe nur Befehle aus.“ Ostendorff war im Zweiten Weltkrieg sowohl am Überfall auf die Sowjetunion beteiligt, als auch später an der Westfront im Einsatz. Die verschiedenen Divisionen, denen er während des Krieges angehörte, waren an allen Kriegsschauplätzen an Kriegsverbrechen beteiligt. Die Fotomontage war am 2. November 2020 öffentlich auf dem Facebook-Profil des dreifachen Familienvaters einsehbar gewesen. Angeklagt war der Mann wegen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz sowie Beleidigung.
Angeklagter: „Das war eigentlich ein Spaß“
Er sei kein Rechtsradikaler und es sei ihm auch nicht aufgefallen, dass es auf dem Foto ein SS-Zeichen gegeben habe, sagte der 42-Jährige zu seiner Verteidigung. „Das war eigentlich ein Spaß“, sagte der arbeitslose Schreiner. Wenig später sagte er dann, dass er sauer auf die Polizei gewesen sei, weil die bei den Corona-Demos „gegen das Volk überzogen“ habe, wie er in etlichen Videos gesehen habe. „Sie wollten also Kritik an der Polizei üben“, fragte die Vorsitzende. „Was heißt Kritik, das war Facebook, da wird alles mögliche gepostet. Ich analysiere doch nicht jedes Foto das ich auf Facebook poste“, sagte der Angeklagte hitzig. Weiter sagte er: „Ich bin ehrlich: Ich weiß auch gar nicht, warum ich hier sitze.“ Ein Freund von ihm habe dasselbe Motiv ebenfalls gepostet. Dessen Verfahren sei aber ohne Verhandlung gegen Zahlung von 150 Euro an die Kölner Tafeln eingestellt worden. Die Vorsitzende konterte: „Wenn man wie Sie schon neun Vorstrafen hat — darunter auch einschlägige — dann geht es einem eher an den Kragen, als jemandem, der nichts auf dem Kerbholz hat.“
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Die vom Staatsanwalt in der Montage erkannte Beleidigung des konkreten Polizeibeamten, bejahte das Gericht hingegen nicht. Es sei nicht zweifelsfrei bewiesen, dass der Angeklagte die konkrete Person meinte. Vielmehr deute seine Einlassung daraufhin, dass er die Polizei als Institution Zielscheibe gewesen sei. Darum erging die Verurteilung wegen Verletzung des Kunsturhebergesetzes. Das verbietet es, Fotos ohne Zustimmung des Dargestellten zu veröffentlichen. Die Vorsitzende hatte zum Abschluss noch einen gut gemeinten Rat für den 42-Jährigen: „Nicht hirnlos irgendwelche Sachen posten.“ Der Angeklagte meinte lapidar: „Dann muss man Facebook verbieten, da ist alles hirnlos.“