Der Angeklagte soll Corona-Tests falsch abgerechnet und dafür Millionen ergaunert haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren.
Prozess in KölnLange Haft für mutmaßlichen Corona-Betrug gefordert
Im Prozess um mutmaßlichen Betrug mit falsch abgerechneten Coronatests vor dem Landgericht hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch eine mehrjährige Haftstrafe für den Angeklagten (39) gefordert. Wegen Abrechnungsbetrugs, Untreue, Steuerhinterziehung, Urkundenfälschung und Missbrauch von akademischen Titeln soll der 39-Jährige nach dem Willen der Anklagebehörde für sechseinhalb Jahre in Haft.
Von März 2021 bis Mai 2023 soll der angeklagte Deutsch-Türke ein Netz von Corona-Testzentren in Köln, Euskirchen, im Rhein-Erft-Kreis sowie im Rheinkreis Neuss gegründet und betrieben haben. Dabei soll er der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) sowohl nicht durchgeführte als auch falsch durchgeführte Tests in Rechnung gestellt haben. Zwar sollen in den Testzentren tatsächlich Corona-Tests durchgeführt worden sein, die Anzahl der mit der KVNO abgerechneten Tests soll aber jeweils um „ein Drittel erhöht“ worden sein, wie es Ende Januar bei der Anklageverlesung zum Prozessauftakt hieß.
Schaden offenbar „nur“ 5,8 Millionen Euro
Zudem wurde dem 39-Jährigen noch Steuerhinterziehung vorgeworfen sowie das unberechtigte Führen eines Doktortitels und Urkundenfälschung. Weitere Anklagepunkte lauteten auf Untreue zulasten mehrerer Unternehmen. Ohne Wissen seiner Mitgesellschafter soll der Angeklagte das Netz aus Corona-Teststationen über diese Firmen eingerichtet und abgerechnet haben. Ursprünglich war in der Anklageschrift von 19 Millionen Euro die Rede gewesen, die der Angeklagte mit dem betrügerischen Betrieb der Coronatestzentren ergaunert haben soll.
In seinem Plädoyer bezifferte Oberstaatsanwalt Lutz Niemann den vom Angeklagten angerichteten Schaden weitaus geringer mit 5,8 Millionen Euro. Motiv für den Betrug sei das Streben des Angeklagten nach „Luxus, Reichtum und Statussymbolen“ gewesen. Bei einer Razzia waren 2023 ein Lamborghini und ein Ferrari im Besitz des Angeklagten sichergestellt worden.
Die Verteidigung stellte hingegen keinen konkreten Strafantrag. Sie will aber erreichen, dass er Angeklagte nach der Urteilsverkündung von weiterer Untersuchungshaft verschont wird. An der Frage einer Untersuchungshaft-Verschonung waren während des Prozesses mehrere Verständigungsversuche gescheitert, weil weder Staatsanwaltschaft noch Gericht eine solche zusichern konnten und wollten. Ein Urteil soll kommende Woche fallen.