Prozess in KölnKölner Kaufhaus-Detektiv muss wegen Erpressung in Haft
Köln – Statt Diebe zu überführen haben zwei Ladendetektive, ein 47 Jahre alter Mann und eine 31 Jahre alte Frau, diese unter Druck gesetzt und ausgenommen. Am Dienstag wurden sie vom Landgericht zu Freiheitsstrafen verurteilt. Der 47-Jährige wurde wegen Erpressung in 13 Fällen, die 31-Jährige wegen Beihilfe zur Erpressung in acht Fällen schuldig gesprochen. Der Mann muss drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis, die Frau kam mit anderthalb Jahren Haft auf Bewährung davon. „Wir konnte bei der Angeklagten keine Tatherrschaft feststellen“, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Beide Angeklagte hatte vor Gericht Geständnisse abgelegt. Bei dem 47-Jährigen stellte das Gericht jedoch gewisse „Relativierungstendenzen“ fest. Das Gericht ordnete die Einziehung von rund 10 000 Euro Beute an.
Opfer musste 2000 Euro bezahlen
Nach den Feststellungen des Urteils hatte die Frau vermeintliche Ladendiebe im Karstadt-Kaufhaus auf der Breite Straße in den Verkaufsräumen gestellt und anschließend in ein Kellerbüro geführt. Dort setzte der 47-Jährige die angeblich wegen Ladendiebstahls überführten Kunden unter Druck. Dabei wurden die Leute auch durchsucht, mussten sich zum Teil bis auf die Unterwäsche ausziehen. Gegen Zahlung von Geldbeträgen bis zu 2000 Euro wurde den Geschädigten – zumeist Frauen – in Aussicht gestellt, dass keine Anzeige bei der Polizei erstattet werde. Anschließend wurden die Opfer von der 31-Jährigen zum EC-Automaten begleitet, wo sie unter Aufsicht den fälligen Geldbetrag abheben mussten.
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Zwar habe Karstadt keine direkte Kenntnis von den Umtrieben der beiden Angeklagten gehabt. Die Vorsitzende stellte jedoch fest: „Die Firma Karstadt hat es den Angeklagten leicht gemacht, die Taten zu begehen.“ Demnach war die Praxis mit den Geldabhebungen unter Begleitung am Geldautomaten weithin bekannt, wie ein Zeuge ausgesagt habe. Allerdings glaubte das Unternehmen, dass es hierbei um das Eintreiben der Vertragsstrafe von 100 Euro ging, die jeder Ladendieb zahlen muss.