Prozess in KölnWie Kaufhausdetektive mit Ladendieben Kasse machten
Köln – Ladendetektive stellen Ladendiebe. So sollte es sein, so ist es auch normalerweise. Doch in einem Kaufhaus auf der Breite Straße sollen sich die Sicherheitsleute von Januar bis November 2018 einen lukrativen Nebenerwerb aufgebaut haben: Laut Staatsanwaltschaft sollen die Detektive Ladendiebe – meist Frauen – zum Teil um vierstellige Geldbeträge erpresst und die gestohlene Ware in einigen Fällen für sich behalten haben. Wollten die Opfer nicht zahlen, sollen die Beschuldigten unter anderem gedroht haben, sie beim Arbeitgeber bloßzustellen oder dafür zu sorgen, dass ihre Kinder ins Heim kommen.
Seit Montag stehen zwei ehemalige Kaufhausdetektive – ein Mann (47) und eine Frau (31) – wegen gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung im besonders schweren Fall, einfacher räuberischer Erpressung und Diebstahl vor dem Landgericht. Dem Mann werden 41 Einzelfälle, der Frau 25 zur Last gelegt. Ihre Beute wird von der Anklage mit knapp 19000 Euro angegeben. Beide Angeklagte räumten die Taten sein, gaben jedoch an, sich nicht im Detail erinnern zu können.
Vielen zahlten bis zu 1500 Euro
Viele der erwischten Ladendiebe ließen sich auf die Zahlung von bis zu 1500 Euro ein, wenn sie dafür nicht angezeigt würden. Hatten die Opfer nicht genug Bargeld, wurden sie von den Angeklagten oder weiteren, in das System involvierten Sicherheitsleuten, zu einem Bankautomaten begleitet, um dort den entsprechenden Betrag abzuheben. Wurde dies durch ein Auszahlungslimit verhindert, behielten die Täter Personalausweis, Führerschein oder Versicherungskarte als Pfand zurück. Erst wenn der Betrag begleichen war, gab es die Dokumente zurück. In einem Fall soll es neben verbalem Druck auch Schläge gegen einen Zahlungsunwilligen Dieb gehagelt haben.
In einem Fall aus Oktober 2018 soll der 47-Jährige laut Anklage einer Arztgattin vorgeworfen haben, Sportschuhe und eine Hose gestohlen zu haben. Die Frau bestritt den Diebstahl im Kellerbüro des Detektivs, woraufhin er die Frau gehen ließ. Am nächsten Tag rief er aber in der Praxis des Gatten an, in der auch die vermeintliche Diebin arbeitete, und forderte sie auf erneut in sein Büro zu kommen. Dort verlangte er 400 Euro, ansonsten werde er „ihrem Mann schaden indem er von dem Diebstahl in der Praxis erzählt“, hieß es in der Anklageschrift. Die Frau zahlte. Der Prozess ist bis Ende Juni terminiert.