Das Kölner Erzbistum steht wegen behaupteter sexueller Übergriffe vor Gericht. Die Klägerin fordert 830.000 Euro Schmerzensgeld. Doch es kam noch nicht zu einer Entscheidung.
Prozess gegen Erzbistum KölnEx-Messdienerin fordert 830.000 Euro Schmerzensgeld

Köln: Wolken ziehen am Dom vorbei.
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Im Prozess einer ehemaligen Messdienerin gegen das Kölner Erzbistum wegen sexuellen Missbrauchs durch einen früheren Leiter einer Messdienergruppe, hat das Landgericht am Dienstag noch keine Entscheidung verkündet. Stattdessen erging von der 5. Zivilkammer ein Hinweis und ein Beweisbeschluss, wie eine Landgerichtssprecherin mitteilte. Demnach soll ein Sachverständiger zunächst untersuchen, welche Folgen die Taten für die Klägerin hatten. Die Frau klagt in dem Prozess auf 830.000 Euro Schmerzensgeld. Laut der Klage soll die Frau in den 1990er Jahren wiederholt Opfer sexueller Übergriffe durch den Gruppenleiter geworden sein. Die Anwälte der Frau hatten in einer Verhandlung im März angegeben, die Mandantin sei über Jahre beinahe jeden Mittwoch, als die Treffen der Messdienergruppe stattgefunden hätten, Opfer von sexuellen Übergriffen geworden.
Bistum zweifelt an Häufigkeit der Übergriffe
Das beklagte Bistum hingegen bezweifelt die Häufigkeit der behaupteten Übergriffe. Das Gericht ist zumindest der Auffassung, dass hinsichtlich der Häufigkeit der Übergriffe „eine strenge Beweispflicht“ gelte, wie der Vorsitzende Dominik Theisen beim vorangegangenen Verhandlungstermin im März erklärt hatte. Dabei hatte der Richter auch darauf verwiesen, dass der ehemalige Gruppenleiter strafrechtlich lediglich für vier Missbrauchsfälle verurteilt worden sei, von denen jedoch nur zwei im kirchlichen Kontext stattgefunden hätten. Grundsätzlich sieht das Gericht das Bistum aber in der Haftung für die von dem Mann begangenen Taten. Dabei argumentierte das Gericht, dass ein Ministrant als Gruppenleiter „eine Nähe zur Figur eines Verwaltungshelfers“ habe und somit „eine Art verlängerter Arm des Bistums“ sei.
Die Tätigkeit des Gruppenleiters betreffe den Kernbereich der Gemeinde und damit auch des Erzbistums als tragender Verwaltungsstruktur. Das Gericht hatte aber auch durchblicken lassen, dass die Höhe des Schmerzensgeldes sich an der Anzahl der nachgewiesenen Missbrauchstaten bemessen müssen. Das Bistum vertritt hingegen die Position, dass der Gruppenleiter kein „Amt“ in der Diözese bekleidet habe und das Bistum daher auch nicht für dessen Taten haften müsse. Neben dem Sachverständigengutachten soll der Gerichtssprecherin zufolge in einem weiteren Schritt die Klägerin zu den von ihr behaupteten Taten vor Gericht befragt werden. Ein neuer Termin zur weiteren mündlichen Verhandlung sei bislang jedoch noch nicht bestimmt. (bks)