Erstmals hatte sich die GKS im Februar um die Ausrichtung des Porzer Inselfestes beworben, das in diesem Jahr vom 9. bis 12. Mai stattfindet.
Volksfest an der Zündorfer GroovEilantrag zum Porzer Inselfest zurückgewiesen
Zwei negative Entscheidungen der angerufenen Gerichte muss die Gemeinschaft Kölner Schausteller (GKS) hinnehmen. Am Montag hat das Kölner Verwaltungsgericht ihren Eilantrag gegen die Vergabeentscheidung des Inselfestes an der Porzer Groov abschlägig beschieden. Und vor wenigen Tagen hatte sich das Oberlandesgericht mit einem richtungweisenden „Hinweis“ der Entscheidung des Landgerichtes zum Thema Strom-Infrastruktur der Deutzer Werft angeschlossen.
Im Einzelnen: Erstmals hatte sich die GKS im Februar um die Ausrichtung des Porzer Inselfestes beworben, das in diesem Jahr vom 9. bis 12. Mai auf dem Areal an der Zündorfer Groov stattfindet. Die Stadt hatte für das Volksfest zum ersten Mal ein Auswahlverfahren auf den Weg gebracht. Grund: Das Verwaltungsgericht hatte 2023 einer Klage der GKS gegen die Vergabe der Deutzer Kirmes 2024 an den Leverkusener Unternehmer Wilfried Hoffmann stattgegeben und sie aufgefordert, ein neues Auswahlverfahren durchzuführen. Daraufhin entschied sich die Stadt, sicherheitshalber auch für das Porzer Inselfest auf der Freizeitinsel Groov ein solches Verfahren auf den Weg zu bringen.
Den Eilantrag der GKS gegen den Zuschlag für die Porzer CDU lehnte das Verwaltungsgericht ab, weil das „Rechtsinteresse des Klägers“ nicht mehr vorliege. Das nämlich setzt voraus, dass das Ziel der Klage – die Ausrichtung des Inselfestes – auch noch umgesetzt werden kann, sollte dem Eilantrag stattgegeben werden. „In diesem Fall wäre das nicht mehr möglich gewesen, denn die notwendige Anträge und Genehmigungen hätten in dem Zeitraum vor dem Fest nicht mehr beigebracht werden können“, so eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts. „Schlimmstenfalls wäre das Fest sogar ausgefallen.“ Das allerdings schließt GKS-Vorstand Willy Krameyer völlig aus. „Wir wollten das Fest auf gar keinen Fall gefährden und hätten uns auch mit dem bisherigen Ausrichter zusammengetan. Es ging uns nur darum, dass wir überhaupt nicht berücksichtigt wurden.“
Negativ für die GKS geht voraussichtlich auch die Berufung gegen den Entscheid des Landgerichtes darüber aus, wem die Strom-Infrastruktur auf dem Areal der Deutzer Werft gehört (wir berichteten). DerSenat des Oberlandesgerichtes hat einen Hinweisbeschluss erlassen. Er beabsichtigt nach vorläufiger Bewertung der Rechtslage, die Berufung zurückzuweisen. Hierzu wird die GKS nochmals gehört, bevor die endgültige Entscheidung fällt.
„Wir sind schon sehr frustriert darüber, dass alle Entscheidungen gegen uns getroffen werden. Und das, obwohl wir über 40 Jahre lang das größte Kölner Volksfest ausgerichtet haben und das Sicherheitskonzept in Deutz reibungslos funktioniert hat“, sagt Willy Krameyer. Den Kopf in den Sand stecken würden die Schausteller der GKS aber keinesfalls. „Wir werden uns wieder bewerben. Für das Porzer Inselfest und auch für die Deutzer Kirmes.“