Vapes, Alkohol, ZigarettenPorzer Jugend-BV schlägt Testkäufe von Minderjährigen vor

Lesezeit 2 Minuten
Eine abschreckende Wirkung sollen Testkäufe von Alkohol, Tabak und E-Zigarretten von Minderjährigen in Begleitung des Ordnungsamtes auf Kiosk-Inhaber haben.

Eine abschreckende Wirkung sollen Testkäufe von Alkohol, Tabak und E-Zigarretten von Minderjährigen in Begleitung des Ordnungsamtes auf Kiosk-Inhaber haben.

Die Jugend-Bezirksvertretung will Kiosk-Besitzer für den Jugendschutz sensibilisieren. Minderjährige sollen bei den Testkäufen vom Ordnungsamt begleitet werden.

Vapes, Alkohol, Zigaretten sind aus gutem Grund erst ab einem gewissen Alter zugelassen. Dennoch gibt es viele Minderjährige, die beispielsweise elektronische Zigaretten rauchen. Konsequenzen, die der Konsum mit sich bringen kann, sind entweder nicht bekannt oder werden ignoriert. Eine andere Frage, die sich in dem Zusammenhang stellt: Wie kommen die Jugendlichen an diese Sachen?

Sie kaufen es, oft an Kiosken in Porz-Mitte – das ist zumindest die Erfahrung, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Jugend-Bezirksvertretung (BV) gemacht haben. In der haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, Jugendliche besser zu schützen.

Kioskbesitzer sollen gedrängt werden, mehr auf den Jugendschutz zu achten

Auch über das Wie haben sie sich Gedanken gemacht. So fordern sie vermehrt Testkäufe von Minderjährigen, die vom Ordnungsamt begleitet werden. Die Hoffnung der Jugend-BV: dass Besitzerinnen und Besitzer von Kiosken eingeschüchtert werden und mehr auf den Jugendschutz achten. Denn: Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Verbote des Jugendschutzgesetzes können als Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro oder als Straftaten geahndet werden.

Das Jugendschutzgesetz regelt Verkauf, Abgabe und Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol, aber auch die Abgabe von Filmen und Computerspielen - zum Beispiel den Verkauf und Verleih. Ebenfalls geregelt ist der Aufenthalt in Gaststätten und in Diskotheken.

Verwaltung: Antrag der Jugendlichen begrüßenswert

Damit die Forderungen aus der Jugend-BV umgesetzt werden können, ist ein Beschluss der Bezirksvertretung Porz nötig. Die hat das Thema der Jugendlichen in ihrer jüngsten Sitzung aufgegriffen, teilt deren Meinung und hat die Verwaltung aufgefordert, den Antrag zu prüfen und falls möglich kurzfristig umzusetzen.

Die Verwaltung hat zu diesem Antrag bereits Stellung genommen: Der sei im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes begrüßenswert. Die Verwaltung will nun zeitnah prüfen, ob und mit welchem Aufwand Testkäufe im Kinder- und Jugendschutz „im Rahmen der vorhandenen personellen Kapazitäten und sonstigen Ressourcen umgesetzt werden können“.

Mit der Jugend-BV sollen Kommunalpolitik und junge Menschen zusammengebracht werden. Zum einen wird den Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, „ihren“ Themen ein Gehör zu verschaffen, zum anderen lernen sie kommunalpolitische Abläufe kennen und erleben, wie Demokratie funktioniert. Denn das eigene Thema muss nicht unbedingt von allen mitgetragen werden. Zur Vorbereitung auf die Jugend-BV befassen sich Schülerinnen und Schüler mit den Aufgaben der Bezirksvertretung und entwickeln eigene Ideen.

Nachtmodus
Rundschau abonnieren