Der polizeibekannte Hooligan war zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, doch die Kölner Staatsanwaltschaft ist mit dem Urteil nicht einverstanden.
Neuer Prozess um Nizza-KrawalleKölner „Bewährungsversager“ soll erneut vor Gericht

In Nizza kam es zu schweren Ausschreitungen. Foto: dpa
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Der Vorsitzende Richter, Dr. Bernhard Krieg, hatte den 30-Jährigen im ersten Prozess im Februar 2023 einen „Bewährungsversager“ genannt. Der polizeibekannte Hooligan war bei den Nizza-Krawallen im September 2022 dabei und wurde wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und schwerem Landfriedensbruch zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt – obwohl er noch unter Bewährung stand. Der Richter sprach zwar deutliche Worte in Richtung des Angeklagten, doch der 30-Jährige kam mit einem blauen Auge davon.
Die Kölner Staatsanwaltschaft ist mit dem Urteil nicht einverstanden und hatte Rechtsmittel eingelegt. Sie hatte zwei Jahre und vier Monate ohne Bewährung gefordert. Nun startet der zweite Prozess in dem Fall. Am Freitag um 13 Uhr muss sich der 30-Jährige erneut vor Gericht verantworten.
Während der Krawalle stand Angeklagter unter Bewährung
Die Anklagebehörde will erreichen, dass der Fußballchaot keine Bewährung in einem neuen Urteil bekommt. Der Vorsitzende des Schöffengerichts, hatte dem 30-Jährigen ein „krasses Bewährungsversagen“ attestiert, weil er am Rande eines Fußballspiels ein Gewaltdelikt begangen hatte. 2018 hatte der Mann in Wolfsburg bei einer Randale einen Mülleimer auf einen Polizeibeamten geworfen, wofür er 2020 zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war.
Während der Nizza-Krawalle stand er noch unter laufender Bewährung. Dennoch, so Krieg weiter, hätte es das Gericht als „unfair“ empfunden, den Angeklagten ins Gefängnis zu stecken. Denn seit seiner Verhaftung im Oktober 2022 - damals hatte ein Spezialeinsatzkommando die Wohnung des 30-Jährigen und seiner hochschwangeren Lebensgefährtin gestürmt und ihn verhaftet - habe der Angeklagte die richtigen Konsequenzen gezogen. Er habe seine Tatbeteiligung „ohne Wenn und Aber“ eingeräumt, sich in Briefen von der Ultra-Szene losgesagt und im Gefängnis von sich aus an einem Anti-Aggressionstraining teilgenommen.
Zudem habe er während seiner viermonatigen Haft die Geburt seines ersten Kindes verpasst. „Da haben Sie Ihre Verlobte im Stich gelassen. Das tut weh und bringt einen sicherlich zum Nachdenken“, sagte Krieg.
Nun wird mit Spannung erwartet, wie die Neuauflage ausgeht.