Neuer Ärger im JustizzentrumNach der Betonplatte auch noch ein Wasserschaden
Köln – Rot-weißes Flatterband versperrt am Donnerstag Bereiche des Justizzentrums an der Luxemburger Straße. Auf den Fluren des Gerichts gibt es nur ein Gesprächsthema: Die Betonplatte, die bei Demontagearbeiten am Mittwochnachmittag um 15.30 Uhr vom 18. Stock in die Tiefe gefallen und auf den Saaltrakt im zweiten Stock gekracht war. Die Sonnenblende – ein Betonwinkel von rund vier Tonnen – hatte sich von einem Kran gelöst und die Decke durchschlagen. Der darunter befindliche Saal 213 gleicht seither einem Trümmerfeld.
Aber als wäre das nicht schon Unglück genug, konnte vor dem am Mittwochabend einsetzenden Dauerregen das Dach aus Gründen der Statik nicht abgedeckt werden. Wasser gelangte durch das Loch ins Gebäude und verursachte zusätzlichen Schaden. Dem Vernehmen nach sickerte es bis ins Untergeschoss. Ebenfalls von dem Wasserschaden betroffen ist mit Saal 7 der größte des Landgerichts, der auf absehbare Zeit nicht genutzt werden kann. Damit wird es eng im Justizzentrum, wo es wegen der Corona-Pandemie und den Hygiene- und Abstandsregeln sowieso nur noch ein äußerst dünnes Raumangebot gibt und Verhandlungen teils im Schichtbetrieb durchgeführt werden.
15 Säle geschlossen
Bis zum Wochenende bleiben 15 Sitzungssäle aus Sicherheitsgründen geschlossen, bis jede Gefährdung ausgeschlossen werden kann. Am heutigen Freitag werden deshalb einige Sitzungen ausfallen. Die zunächst befürchtete Beschädigung der Lüftungsanlage bestätigte sich aber nicht, der Sitzungsbetrieb kann aufrechterhalten bleiben.
Bei dem Bauunfall entstand erheblicher Sachschaden, verletzt wurde aber niemand. „Wegen der Bauarbeiten an den Sonnenblenden war der betreffende Saal gesperrt und nicht besetzt, um jegliche Gefährdung auszuschließen“, sagte der Sprecher. Dennoch wurden, wie berichtet, unmittelbar nach dem Unfall per Lautsprecherdurchsage alle Verhandlungen unterbrochen, Besucher und Mitarbeiter zum Verlassen des Gebäudes aufgefordert. Ein Statiker stellte noch am Mittwochabend fest, dass „die Standsicherheit des Gesamtgebäudekomplexes insgesamt nicht beeinträchtigt“ sei.