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Premiere für virtuellen GerichtssaalSo lief Kölns erste virtuelle Gerichtsverhandlung

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Premiere geglückt: Im ersten virtuellen Gerichtssaal am Oberlandesgericht Köln waren am Donnerstag Kläger- und Beklagtenseite sowie ein Sachverständiger über Video zugeschaltet.

Köln – Mit einer Premiere für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln wartete am Donnerstag das OLG auf: Erstmals wurde eine Berufungsverhandlung in einer Zivilsache in einem virtuellen Gerichtssaal verhandelt. Das heißt: Die Richter saßen, wie man es kennt im Sitzungssaal, während die beiden Vertreter der Kläger- und Beklagtenseite sowie ein Sachverständiger per Video zugeschaltet wurden.

Nach Startschwierigkeiten aufseiten des Gutachters, der zunächst keinen Ton hörte, lief die Sache dann aber reibungslos. „Ich bin hellauf begeistert“, sagte Rechtsanwalt Ralph Haberstroh aus Hückeswagen im Anschluss an die Verhandlung. Der Anwalt, der in Robe in seinem Kanzleibüro vor einer Bücherwand saß, freute sich über die 50 Kilometer Anfahrtsweg, die er gespart hatte.

Premiere erhält erfreuliches Feedback

„Weniger Emissionen, Feinstaub gespart und einen Parkplatz musste ich mir auch nicht suchen“, sagte Haberstroh weiter. Auch sein gegnerischer Kollege Heinz Petersohn aus Köln befand: „Das hat gut geklappt, immer wieder gerne.“ Dass die beiden Anwälte übrigens Robe trugen, hatte die Kammer zuvor mit den Beteiligten erörtert. Grundsätzlich bestehe vor dem Oberlandesgericht Roben-Pflicht. Ob sich diese Pflicht aber auch auf den virtuellen Sitzungssaal erstrecke, das sei noch nicht abschließend geklärt, sagte OLG-Sprecher Dr. Ingo Werner. „Der virtuelle Sitzungssaal ist keine Alternative für alle Rechtsstreitigkeiten. Aber eine schöne Option“, so der OLG-Sprecher weiter. Für Familienstreitigkeiten, wo man auch die Emotionen von Zeugen unmittelbar wahrnehmen wolle, sei die Sache eher nicht geeignet.

Technisch läuft der virtuelle Gerichtssaal über ein geschütztes Netz und Server vom Landesbetrieb „IT NRW“. „Die Prozessbeteiligten brauchen nicht mehr als einen Internetbrowser, ein Mikrofon und Lautsprecher“, sagte OLG-Sprecher Werner. Den Link zum virtuellen Gerichtssaal, sowie eine PIN-Nummer und ein Passwort bekommen sie von der Kammer vor Verhandlungsbeginn zugemailt. Zuschauer können sich aber von außen nicht zuschalten: „Die Öffentlichkeit ist im virtuellen Sitzungssaal nicht zugelassen“, sagte der Vorsitzende Richter Mark Noethen.

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Verhandelt wurde in dem Berufungsverfahren eine Sachbeschädigung an einem Auto durch einen Laubbläser. Der hatte Steinchen aufgewirbelt, die 33 Lackschäden an dem Fahrzeug verursacht haben sollen. Vor dem Landgericht waren der Klägerin 1700 Euro Schadensersatz von geforderten 7000 zugesprochen worden. Zu einer Einigung kam es am Donnerstag nicht, im Juli soll ein Urteil fallen.