Die Stadt informierte die Bezirksvertretung Mülheim darüber, warum sie als Haupteigentümer keinen Einfluss auf Entscheidungen der GAG hat.
Mülheimer Proteste gegen AbrissStadt Köln kann auf GAG-Entscheidungen keinen Einfluss nehmen
Die 56 seit Mitte 2023 leerstehenden GAG-Wohnungen in der Elias-Gut-Straße 7-13 in Stammheim beschäftigen die Bezirksvertretung Mülheim auch weiterhin. Nun teilte die Stadt mit, dass sie einem Beschluss des Gremiums vom Januar dieses Jahres nicht Rechnung tragen kann.
Damals war beschlossen worden, die Stadt solle Einfluss auf die GAG nehmen, den preiswerten Wohnraum zu erhalten und ein unabhängiges Gutachten in Auftrag zu geben, wie dies auch ohne Abriss des Wohnblocks geschehen könne. Darüber hinaus sollte das Wohnungsunternehmen mitteilen, wie der Zeitplan der Sanierung aussieht.
GAG will Wohnblock in Stammheim mit Neubau ersetzen
Der Block soll abgerissen und durch einen Neubau mit 94 Wohnungen ersetzt werden. Die Baumaßnahme gehört zu einem größeren Vorhaben der GAG. Diese will in den nächsten Jahren Gebäude mit insgesamt etwa 264 Wohnungen an Elias-Gut-Straße, der Adolf-Kober-Straße, der Georg- Beyer-Straße und der Moses-Hess-Straße durch Neubauten mit zeitgemäßen Wohnungen ersetzen. Der Block an der Elias-Gut-Straße gehört zum ersten Bauabschnitt.
Ab Dezember regte sich bei verschiedenen Initiativen wie der Sozialistischen Selbsthilfe Mülheim (SSM), der Linken sowie den Grünen Widerstand gegen die Abrisspläne. Auch forderten sie, den Wohnraum in der Zeit zwischen Leerzug und Abriss obdachlosen Personen zur Verfügung zu stellen. Sie unterstrichen ihre Forderungen mit Mahnwachen, die sie seitdem an jedem Samstag vor der GAG-Geschäftsstelle abhalten.
Stadt Köln: Bei Abriss muss Ersatzwohnraum geschaffen werden
„Eine Entscheidung, vorhandene Wohngebäude durch neue Wohngebäude zu ersetzen, obliegt dem Eigentümer, in diesem Fall der GAG Immobilien AG“, teilte die Stadt nun mit. Das Amt für Wohnungswesen müsse immer dann eingebunden werden, wenn Wohnraum durch Abriss beseitigt werden soll. Für eine Genehmigung sei die entscheidende Voraussetzung, dass für den durch Abriss wegfallenden Wohnraum Ersatzwohnraum neu geschaffen wird. So sei es auch in Stammheim.
Doch: „Die Verwaltung sieht über diese gesetzlich legitimierten Prüfungen zum Wohnraumschutz hinaus keine rechtliche Möglichkeit, auf Entscheidungen der GAG Immobilien AG im Hinblick auf den Ersatz von Bestandsgebäuden durch Neubauten Einfluss zu nehmen.“ Der GAG-Vorstand unterliege keinen Weisungen, auch nicht denen des Hauptaktionärs Stadt Köln.
Auch ein Gutachten findet die Stadt angesichts dieser fehlenden Eingriffsmöglichkeiten für nicht zielführend. Hinzu komme, dass die Planungen zum Neubau bereits weit fortgeschritten seien. Ein Gutachten hätte aber die Umsetzung des Neubaus erheblich verzögert.