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Rockermord-Prozess von Köln-MülheimMutmaßlicher Täter in der Türkei soll sich äußern

Lesezeit 3 Minuten
Ein Polizist steht am Tatort.

Ermittlungen nach den Schüssen in Köln-Mülheim.

Das Ex-„Hells Angels“-Mitglied wird beschuldigt, den tödlichen Anschlag auf einen Rocker in Auftrag gegeben zu haben.

Im Prozess um den Rockermord von Mülheim haben die Verteidiger des 27 Jahre alten Angeklagten am Freitag die Vernehmung eines in die Türkei geflüchteten mutmaßlichen Täters beantragt. Wie Verteidiger Dr. Leonhard Mühlenfeld sagte, habe er am Donnerstag telefonischen Kontakt zu dem in der Türkei befindlichen Mann gehabt habe, der sich zu einer Aussage bereit erklärt habe.

Dem 27-jährigen ehemaligen Mitglied der Rockergruppe „Hells Angels“ wird in dem Prozess vorgeworfen, die tödlichen Schüsse auf das spätere Opfer — ebenfalls ein ehemaliger „Hells Angels“-Rocker —, bei zwei weiteren ehemaligen Hells Angels-Mitgliedern in Auftrag gegeben zu haben. Das Opfer war an Pfingstsamstag vergangenen Jahres am helllichten Tag von hinten in Kopf- und Rücken geschossen worden. Er verstarb noch am Tatort.

Seine Lebensgefährtin war ebenfalls getroffen worden, hatte sich aber in den nahegelegenen Biergarten der Gilden-Brauerei flüchten können, wo ein Köbes die Halsschusswunde mit Servietten und einer Tischdecke abband. Die Täter hatten sich laut Ermittlern im Anschluss an die Tat in die Türkei abgesetzt.

Haftbefehl liegt in Deutschland vor

In der Mittagspause setzte sich der Kammervorsitzende Dr. Achim Hengstenberg dann mit dem türkischen Anwalt des mutmaßlichen Täters in der Türkei in Verbindung, der die Aussagebereitschaft seines Mandanten bestätigte. Allerdings werde der Mann wegen eines Haftbefehls nicht vor dem Landgericht erscheinen. „Der türkische Anwalt sagte mir, der Mandant wolle nicht nach Deutschland kommen, auch nicht mit freiem Geleit“, sagte der Richter.

Weiter sagte der Vorsitzende, dass der Zeuge auch eine kommissarische Vernehmung durch die Behörden der Türkei ablehne und sich nur in einer Videovernehmung den Fragen von Gericht und Prozessbeteiligten stellen wolle. Über Pfingsten soll nun geklärt werden ob, und wenn ja, wie das bewerkstelligt werden könnte. „Ich bin selber sehr gespannt, was ich Ihnen am Dienstag mitzuteilen habe“, sagte Hengstenberg weiter.

Zuvor hatte sich der Angeklagte erstmals geäußert und den Vorwurf, die Ermordung des Opfers in Auftrag gegeben zu haben, bestritten. Der Vater eines zweijährigen Sohns und einer vierjährigen Tochter sagte, dass er mit dem Mann, um dessen Vernehmung es zuvor gegangen war, am Tattag zum Fußball gucken in einem Café in Ostheim verabredet gewesen sei. Irgendwann habe der Mann ihn aber angerufen und habe ihn gebeten, ihn zum Flughafen zu fahren.

„Der hat gesagt, seiner Oma geht es nicht gut und er muss sofort in die Türkei“, sagte der Angeklagte. Das habe er nicht weiter hinterfragt, aber: „Das kam mir auch komisch vor“, sagte der Angeklagte. Er habe sich dennoch auf den Weg gemacht, es dann wegen der Polizeiabsperrungen nicht zum Treffpunkt geschafft. Das habe er dem Mann auch mitgeteilt, der sich später erneut gemeldet habe und gesagt habe, die Fahrt zum Flughafen habe sich erledigt. Der Prozess wird fortgesetzt.