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Verkauf an Stadt abgelehntZukunft des Otto-Langen-Quartiers in Mülheim ist wieder offen

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Hoffnung? Installation über dem Otto-Langen-Quartier.

Hoffnung? Installation über dem Otto-Langen-Quartier.

Das Land NRW lehnt den Verkauf an die Stadt Köln ab. Der Rundschau liegt ein Papier der Bauministerin dazu vor.

Die Zukunft des Otto-Langen-Quartiers in Mülheim steht wieder in den Sternen. Grund: Die NRW-Landesregierung lehnt es immer noch ab, die Flächen, die sich im Besitz der landeseigenen Gesellschaft NRW befinden, direkt an die Stadt Köln zu verkaufen. Das geht aus einem Schreiben von NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach vom 5. März 2024 hervor, das der Rundschau vorliegt.

In dem Brief teilt die Ministerin dem Kölner Baudezernenten Markus Greitemann mit: „Die von der Stadt Köln angestrebte Entwicklung des Areals, unter anderem mit gewerblicher Nutzung steht einem Direktverkauf weiterhin im Wege.“ Daran habe auch die jüngste Änderung des Paragraphen 15, Absatz 3, Nummer 1a des Haushaltsgesetzes 2024 nichts geändert.

Breiter Nutzungsmix geplant

Die Flächen von NRW.Urban grenzen unmittelbar an die Grundstücke an der Kalk-Mülheimer Straße, die die Stadt 2021 gekauft hatte. Teils verlaufen die Grundstücksgrenzen mitten durch die Gebäude. Daher gilt es als ausgemacht, dass die geplante gemeinwohlorientierte Entwicklung des Areals nur dann gelingen kann, wenn die Stadt die landeseigenen Flächen erwerben kann.

Bisher wollte NRW.Urban diese Grundstücke an den Meistbietenden verkaufen. Doch mit der Änderung des Haushaltsgesetzes wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, landeseigene Grundstücke direkt und ohne öffentliche Ausschreibung an Kommunen oder kommunale Gesellschaften zu veräußern. Bedingung ist, dass die Grundstücke „für die Erfüllung kommunaler Zwecke oder für die Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnraum“ genutzt werden. Das ist im Otto-Langen-Quartier der Fall. Hier ist ein breiter Nutzungsmix aus bezahlbarem Wohnraum, Kultur, sozialen Angeboten und Gewerbe geplant.

Doch nun erklärt Ministerin Scharrenbach, für einen Direkterwerb durch die Stadt müsse das Grundstück „insgesamt (das heißt zu 100 Prozent) für kommunale Zwecke oder den öffentlich-geförderten Wohnraum oder eine Kombination dieser beiden Zweckbestimmungen genutzt werden“. Demnach wird durch die unter anderem auch geplante Ansiedlung von Gewerbe auf dem Areal ein Direktverkauf an die Stadt verhindert.

Dieser Aussage widerspricht Jörg Frank vom Initiativkreis Otto-Langen-Quartier. Er verweist auf die aktualisierten Verwaltungsvorschriften zum Haushaltsgesetz vom 8. März 2024. Demnach gebe es keine Verpflichtung „ausschließlich wohnungsbaupolitische Aspekte“ zu beachten. Mischnutzungen seien möglich. Zudem werde in Anlage 2 präzisiert, dass unter kommunalen Zwecken auch Nutzungen der „freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben“ der Kommune zu verstehen sind. Konkret genannt werden dort etwa „kulturelle Angebote“ sowie „wirtschaftliche Angebote (Wirtschaftsförderung, Ausbau von Gewerbegebieten, Messen)“.

„Die Stadt Köln muss jetzt am Ball bleiben und endlich Vorgaben für ein gemeinwohlorientiertes städtebauliches Planungs- und Nutzungskonzepts mit konkreten Zielvorgaben erstellen“, fordert Frank. (fu)