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FahndungserfolgZDF-Sendung berichtet vor der Polizei über Festnahme eines Verdächtigen

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Eine Polizeistreife steht auf dem Wiener Platz.

Auf dem Wiener Platz in Mülheim hat sich die Tat ereignet.

Der Kölner Polizei gelang ein Fahndungserfolg, über den „XY-Ungelöst“ zuerst berichtete.

Woher die Informationen genau stammten, darüber ließ sich Rudi Cerne im „Aktenzeichen XY... Ungelöst“ am Mittwoch Abend nicht aus. Doch der Kölner Polizei kam er um ein paar Stunden zuvor: Die hatte nämlich ihren eigenen Fahndungserfolg noch gar nicht an die Öffentlichkeit gegeben. Kurz vor Ausstrahlung der Sendung hatten Streifenpolizisten einen 23 Jahre alten Tatverdächtigen in Holweide festgenommen. Der per Öffentlichkeitsfahndung gesuchte 23-Jährige war dem Streifenteam gegen 14.30 Uhr aufgefallen, nachdem die Beamten ein verdächtiges Fahrzeug auf der Hirtsieferstraße überprüft hatten.

Mitte Februar war ein 19-Jähriger auf dem Wiener Platz durch einen Schuss verletzt worden. Die Polizei fahndete damals nach einem dunkel gekleideten Tatverdächtigen, der ihn von hinten angeschossen haben soll und danach geflüchtet ist. Eine Mordkommission wurde eingerichtet, doch blieb ein Fahndungserfolg in den folgenden Monaten aus. Nun sollte der Fall in der Fernsehsendung noch einmal in einem kurzen Beitrag aufgerollt werden.

Kein weiterer Täter

Nun also die Festnahme in Holweide. Die Überprüfung der Personalien und der Abgleich mit Fahndungsbildern gaben den Ausschlag. Der in Köln wohnhafte Mann wurde am Donnerstag einem Haftrichter vorgeführt. Ersten Meldungen zufolge, nach denen die Polizei auch weiterhin auf die Mithilfe der Bevölkerung bei der Suche nach einem weiteren Täter baue, bestätigten sich nicht. „Es war ganz zweifelsfrei ein Alleintäter“, erklärte Ulrich Bremer von der zuständigen Staatsanwaltschaft Köln. Dies hätten auch die Bilder aus den Überwachungskameras am Wiener Platz bestätigt. Von einem Mittäter sei darauf nichts zu erkennen.

Woher die Sendung die Informationen zur Festnahme noch vor der offiziellen Mitteilung der Polizei hatte, konnte auch Bremer nicht sagen. Die Öffentlichkeitsfahndung wurde in der Zwischenzeit zurückgenommen, da die Rechtsgrundlage für die Verwendung der Bilder entfallen ist. Sie dürfen somit nicht weiterverwendet werden.