Ein Jugendlicher wird bedroht und verschleppt. Später wird seine Leiche im Mülheimer Hafen gefunden. Zwei junge Männer sind festgenommen worden - doch beide schweigen bei ihrer Befragung.
15-Jähriger in Köln getötetDie Verdächtigen schweigen in der Vernehmung
Es ist acht Uhr am Sonntagmorgen, als die Suche nach einem Jugendlichen (15) in Mülheim mit dem Fund seiner Leiche endet. Er liegt am Fuße eines Damms im Mülheimer Hafenbecken, nur wenige Meter entfernt sind Öltanker vertäut. Die steile Grasböschung haben Beamtinnen und Beamte der Spurensicherung mit gelben Nummern markiert, die Spurenlage wirkt so, als sei der Jugendliche den Damm hinuntergestoßen worden und dann am steinigen Ufer liegen geblieben. Polizei und Staatsanwaltschaft bestätigen, dass der 15-Jährige durch „Gewalteinwirkung“ ums Leben gekommen ist. Über die Tatwaffe schweigen die Behörden.
Der Einsatz der Polizei wird um 1.40 Uhr durch den Notruf von Zeugen ausgelöst. Vor der Kneipe „Zum Krug“ in der Andreasstraße in Mülheim beobachten sie den Streit zwischen drei Personen. Eine von ihnen ist der 15-Jährige. Die beiden anderen, so schildern es die Anrufer, sollen den Jugendlichen unter Androhung von Gewalt zum Mitkommen gezwungen haben. Die Drohungen seien „massiv“ gewesen, so die Polizei. Neben zahlreichen Streifenwagen werden auch Kräfte der Bereitschaftspolizei alarmiert und nach Mülheim beordert – letztlich suchen nach Rundschau-Informationen die Besatzungen von 24 Fahrzeugen nach dem Jungen.
Noch vor dem Fund der Leiche kann während der Ermittlungen die Identität von zwei Verdächtigen geklärt werden. Kurz darauf nimmt die Polizei in Mülheim zwei Personen (18, 20) fest. Sie sollen den 15-Jährigen zunächst verschleppt und dann getötet haben. Ermittelt wird gegen die beiden jungen Männer laut Polizei nun „wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts“. Nach ihrer Festnahme wurden beide in Gewahrsam genommen und am Sonntag im Polizeipräsidium vernommen. Die Polizei interessiert vor allem die Ursache des heftigen Streits. Fest steht: die Beteiligten kannten sich bereits länger, das Motiv scheint somit nicht in einer spontanen Provokation zu liegen.
Polizei sichert Videoaufzeichnungen
Der Aufwand, mit dem die Polizei am Sonntag im Mülheimer Hafen unweit der „Katzenbuckel“-Brücke nach Spuren sucht, ist immens. Denn für die Beamtinnen und Beamten der sofort eingerichteten Mordkommission geht es nun um die Sicherung von Beweisen, durch die sich die Tatbeteiligung der Verdächtigen nachweisen lässt. Außerdem hofft die Polizei auf Hinweise, mit deren Hilfe sich rekonstruieren lässt, wer welchen Anteil am Tod des Jugendlichen hat. Zwischen der Mülheimer Kneipe und dem Fundort der Leiche liegen nur wenige hundert Meter.
Bis zum Abend sperrt die Polizei am Sonntag das Hafengelände in Mülheim. Auch die Brücke, die auf die Landzunge führt, wo die Leiche entdeckt wurde, ist mit Flatterband und der Präsenz mehrerer Beamter gesichert. Über dem Toten haben die Mitarbeitenden der Kriminaltechnischen Untersuchung (KTU) einen Pavillon mit schwarzem Dach aufgebaut, ringsherum versperrt ein Sichtschutz den Blick auf den Fundort des 15-Jährigen. Unterdessen wandern Männer in weißen Anzügen und weißen Kapuzen den Damm auf der Suche nach Spuren ab.
Die Arbeit der Spurensicherung beginnt noch in der Nacht an der Mülheimer Kneipe, wo der Streit eskaliert. „Ob sich die Beteiligten der Auseinandersetzung verabredet oder zufällig getroffen haben, steht noch nicht fest. Beide schweigen in ihren Vernehmungen“, sagte ein Ermittler. Der Streit eskaliert schließlich vor der Kneipe. „Sie haben hier nicht den Abend verbracht, sondern sind nur kurz reingegangen und dann wieder verschwunden“, berichtet ein Zeuge der Rundschau. Die Polizei habe im Zuge der Fahndung nach dem entführten 15-Jährigen und seinen Begleitern die Aufnahmen der Überwachungskameras aus der Gaststätte gesichert. Ebenso die Aufnahmen eines nahe gelegenen Kiosks, den die Verdächtigen ebenfalls betreten hatten.
Bis Montagfrüh darf die Polizei die beiden Tatverdächtigen in Gewahrsam halten. Bis dahin hoffen die Behörden, genügend stichhaltige Beweise gesichert zu haben, um die beiden jungen Männer dem Gericht zur Prüfung eines Haftbefehls vorführen zu können. Ansonsten müssten sie zumindest vorerst entlassen werden.