Naturschutz in Kölner RheinaueBürger wehren sich gegen Bußgelder bei Spaziergängen
Köln-Stammheim – Wie viel Naherholung verträgt ein Naturschutzgebiet? Diese Frage treibt Josef Opladen aus Stammheim seit Anfang des Jahres um. Anlass sind verstärkte Kontrollen des Ordnungsamts im Naturschutzgebiet Flittarder Rheinaue, bei denen viele Erholungssuchende ein Knöllchen bekamen.
Nun wandte er sich mit einer Bürgereingabe an die Bezirksvertretung Mülheim, die durch die Unterschriften von 171 Bürgern Stammheims und Flittards unterstützt wird. Darin fordert er die Stadt auf, diese in seinen Augen übertriebenen Maßnahmen des Ordnungsamtes sofort einzustellen.
Köln: Bußgelder gegen Spaziergänger sorgen für Empörung
„Ich will klarstellen, dass ich nicht gegen Umwelt- und Naturschutz bin, sondern mich als Teil unserer Umwelt empfinde“, bekräftigte Odenthal in seiner Begründung. Doch sei er der Meinung, dass Naturschutz auch das Naherholungsbedürfnis von Menschen abdecken müsse. Er könne einige Verbote, die in solchen Bereichen gelten, nicht ganz nachvollziehen.
Auch fällt ihm auf: Warum wurden Ordnungswidrigkeiten seit Einrichtung des Naturschutzgebiets 1991 kaum geahndet, jetzt aber umso häufiger und ohne Ermessensspielraum. Der Petent nannte mehrere Beispiele, mit denen er sein Begehren zu veranschaulichen suchte: „An einem sonnigen Nachmittag setzte sich eine Frau auf einen Baumstamm abseits des Weges, um den Blick auf den Rhein und die Natur zu genießen. Dafür wurde sie vom Ordnungsamt mit 50 Euro zur Kasse gebeten.“
Ebenso wurden ein Besucher aus Essen, der bis zum Rheinufer ging, bestraft; auch der Vater zweier Kinder der mit seinem Nachwuchs am Rheinufer spielte. Odenthal: „Dabei handelt es sich nicht um Einzelfälle.“ Hinzu komme, dass die Beschilderung, welche Wege begehbar sind, nicht eindeutig erkennbar sei.
Stadt Köln verweist auf Verbotsschilder
„Es erfolgte, wie vom Petenten gewünscht, eine Überprüfung, wie das fußläufig erreichbare Naturschutzgebiet zur Naherholung genutzt werden kann“, erklärte Erwin Quinders vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt.
Er informierte, dass seit diesem Jahr alle Naturschutzgebiete Kölns neu beschildert werden. So wurden in der Flittarder Rheinaue auf der gesamten Länge des Damms Schilder aufgestellt, welche auf das Naturschutzgebiet hinweisen. „Diese Hinweise sind vor dem möglichen Betreten des Bereichs deutlich zu erkennen.“ Dort ist zu lesen, dass der Zugang nicht gestattet ist.
Des weiteren sind rot markierte Pfähle entlang der begehbaren Wege aufgestellt worden. Aus seiner Sicht herrsche mit den nutzbaren Wegen ein gutes Zusammenspiel zwischen Naherholung und Naturschutz. Eine weitere Anpassung sei ohnehin nur mit einer Änderung des Landschaftsplans möglich.
Stadt Köln: Verbot gilt für alle
Das Betretungsverbot gelte dabei für alle. Es sei unerheblich, ob jemand zum Spazieren geht, zur Naturbeobachtung oder sich aus anderen Gründen im Naturschutzgebiet aufhält. Hinzu würden weitere Fehlverhalten wie offenes Feuer, Grillen, Mitführen eines nicht angeleinten Hundes, Befahren mit Kraftfahrzeugen oder Verunreinigungen kommen. Bei solchen Verstößen sei das Ordnungsamt verpflichtet, mindestens 50 Euro Bußgeld zu verhängen.
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Beate Hane-Knoll (Linke) wollte wissen, wie oft das Naturschutzgebiet durch das Ordnungsamt kontrolliert werde, denn ihrer Ansicht nach sei das bis 2008 überhaupt nicht geschehen: „Das hat erst in den letzten Jahren massiv zugenommen.“ Sie verstehe auch nicht, warum man nicht zum Ufer des Rheins gehen dürfe. Mike Paunovich (CDU) ergänzte, dass in dem betreffenden Gebiet am Wochenende Partys gefeiert würden und man sogar mit Autos dort durchfahre.
Darum halte er den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für erheblich gestört, wenn dann am Wochenende keine Kontrollen stattfinden würden. Quinders entgegnete, dass ihm dies bisher nicht bekannt gewesen sei: „Von den eingesetzten Landschutzwarten habe ich eine solche Nachricht noch nicht erhalten.“
Lokalpolitiker fordern Begründung für die Kontrollen
Annika Hilleke (Grüne) bat darum, nochmals genau zu erläutern, welche Schädigungen der Natur zu befürchten seien und Alexander Lünenbach fragte, ob und wie eine Änderung des Landschaftsplans möglich sei. Er hielt die Forderung des Petenten in Teilen für nachvollziehbar und sprach sich dafür aus, Bereiche zur Nutzung freizugeben.
Mülheims Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs schlug daraufhin vor zu, die Beibehaltung des Betretungsverbots von Flächen und Rheinufer im Naturschutzgebiet Flittarder Rheinaue zu beschließen.
Stadtverwaltung soll Änderungen prüfen
Dennoch solle die Stadtverwaltung prüfen, ob und falls ja welche zusätzlichen Wege des Landschaftsschutzgebietes von der Öffentlichkeit in verträglicher Weise betreten werden dürfen.
Die Stadtverwaltung soll außerdem gebeten werden, das betretbare Wegenetz kartographisch darzustellen und im Internet sowie auf Tafeln vor Ort zu veröffentlichen. Die Bezirksvertretung folgte diesem Vorschlag einstimmig.