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Prozess in KölnFreispruch für Polizistin nach Einsatz des Tasers

Lesezeit 3 Minuten
Ein Polizeibeamter hält im Rahmen der Pressekonferenz des Polizeipräsidenten einen Taser 7 in der Hand.

Ein Taser im Einsatz (Symbolbild)

Bei einem Einsatz in Höhenhaus hatte die Beamtin insgesamt drei Stromstöße abgefeuert — das Gericht sah dies nun als Nothilfe für Kollegen an.

Eine enorme Last fiel ihr beim Urteilsspruch von den Schultern. Vor Glück und Erleichterung brach eine 34 Jahre alte Polizeibeamtin am Montag vor dem Amtsgericht in Tränen aus. Freigesprochen wurde die Frau vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt. Am 14. November 2022 hatte sie einen in seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Höhenhaus randalierenden Mann dreimal mit einem sogenannten Taser, einem nichttödlichen Elektroimpulsgerät, beschossen. „Es lag kein milderes Mittel als der dritte Schuss mit dem Taser vor“, zeigte sich die Amtsrichterin im Urteil überzeugt. Angeklagt war die Beamtin lediglich wegen des dritten Schusses. Die beiden ersten hatten die in dem Fall ermittelnden Beamten und die Staatsanwaltschaft als gerechtfertigt angesehen, den dritten Taser-Einsatz hingegen nicht.

Randalierer schlug und trat nach den Einsatzkräften

Zu dem Einsatz in der Wohnung des Mannes war es gekommen, nachdem dieser zuvor am Tattag mit einer Eisenstange bei seiner Ex-Freundin randaliert hatte. An der Wohnung des Randalierers angekommen, öffnete dieser zunächst nicht die Tür. Ein Nachbar beichtete den Beamten aber: „Der randaliert hier schon seit einer Stunde“, so die 34-Jährige vor Gericht. Dann habe der Mann plötzlich die Wohnungstür aufgerissen und sei auf die Beamtinnen und Beamten zugestürmt, woraufhin die Angeklagte mit dem Einsatz des Tasers drohte. „Ich bin seit 14 Jahren bei der Polizei und das war einer meiner gefährlichsten Einsätze“, sagte die 34-Jährige. Denn der Randalierer sei nach der Drohung zurück in die Wohnung gelaufen. „Ich dachte in dem Moment nur: Jetzt holt der sich was“, sagte die 34-Jährige und dachte dabei an einen Baseballschläger oder ähnliches. Als sich der Mann bückte und sie seine Hände nicht mehr habe sehen können, habe sie geschossen.

Aufgrund des Stromschlags brach der Mann sofort zusammen und Kollegen (beide 25 Jahre alt) der Angeklagten versuchten den Radalierer mit Handfesseln zu fixieren. Doch der Mann leistete Widerstand, boxte einem der Polizisten zweimal ins Gesicht und trat mit seinen Beinen aus, worauf die Angeklagte einen zweiten Stromstoß gab. Als der Mann immer noch Widerstand leistete, kam es zum strittigen dritten Einsatz. Zuvor sagte die Angeklagte noch: „Keine Bewegung, oder ich tasere Dich nochmal.“ Der dritte Einsatz war von der Body-Cam eines Kollegen gefilmt worden und von Polizeibeamten bei der Auswertung als nicht gerechtfertigt gewertet worden.

Nach Ansicht der Bilder im Prozess, zeigte sich die Richterin jedoch überzeugt, dass die Angeklagte „keine andere Wahl“ hatte. Dabei verwies sie auf die Aussage eines der beiden 25 Jahre alten Beamten, der ausgesagt hatte: „Ich hatte Hemmungen dem ins Gesicht zu schlagen, um seinen Widerstand zu brechen, weil direkt unter dem Kopf Glasscherben lagen.“ Die Richterin wertete das Vorgehen der Beamtin insgesamt als Nothilfe für ihre beiden Kollegen, die sich mit dem Randalierer im Bodenkampf befunden hatten und erheblichen Gefahren ausgesetzt gewesen seien. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.