Den fünf Beamten war vorgeworfen worden, bei einem Polizeieinsatz einen italienischen Staatsbürger ohne Rechtfertigung getreten und geschlagen zu haben.
Einsatz in Köln-BickendorfFreisprüche in Prozess um Vorwürfe von Polizeigewalt in Köln
Das Landgericht hat am Mittwoch fünf Polizeibeamte im Alter zwischen 25 und 42 Jahren vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen. „Die Beamten sind schon deshalb für die Verletzungen des Geschädigten nicht verantwortlich, weil der Einsatz rechtens war“, sagte die Vorsitzende der 11. Großen Strafkammer, Sabine Kretzschmar, in der Urteilsbegründung. Der 59 Jahre alte Geschädigte hatte laut dem Urteil die Beamten am Rande eines Einsatzes angepöbelt und sei aggressiv aufgetreten.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Beamten hingegen beschuldigt, im April 2021 den 59-Jährigen auf der Vitalisstraße in Bickendorf „ohne straf- oder polizeirechtliche Grundlage“ zu Boden gebracht, geschlagen und getreten zu haben. Die Kammer machte in ihrer Urteilsbegründung recht deutlich ihrem Ärger über die Ermittlungsarbeit der Anklagebehörde deutlich: „Ausgewogenere Ermittlungen wären wünschenswert gewesen“, sagte Kretzschmar. Den Zeugenaussagen, auf denen die Anklage fusste, sprach das Gericht weitgehend die Glaubwürdigkeit ab. Zudem hätten einige der Zeugenaussagen sich mindestens am Rande einer Falschbelastung bewegt. Vor diesem Hintergrund hätte die Anklagebehörde Zeugenaussagen zu angeblichen Gewalttaten der Beamten viel früher von einem rechtsmedizinischen Gutachten überprüfen lassen müssen. „Damit wäre der Wahrheitsgehalt dieser Aussagen bereits im Ermittlungsverfahren widerlegt worden und es wäre nicht zur Anklage gekommen“, sagte Kretzschmar.
„Insgesamt handelt es sich um ein sehr tragisches Verfahren“, stellte die Vorsitzende Eingangs der Urteilsbegründung fest, weil der 59-Jährige rund zwei Monate nach dem Polizeieinsatz an einer Lungenentzündung verstorben war. Zwar stand dessen bei dem Einsatz erlittene mehrfache Rippenbruch in keinem kausalen Zusammenhang mit dem Versterben des 59-Jährigen.
Laut einem Gutachten hatte der Rippenbruch in Kombination mit den erheblichen Vorerkrankungen des 59-Jährigen dessen Versterben begünstigt. Der Witwe und der Tochter des Verstorbenen, die in dem Prozess als Nebenklägerinnen aufgetreten waren, sprach die Kammer ihr „uneingeschränktes Mitgefühl“ aus. Auch vom Vorwurf der Verfolgung Unschuldiger sprach das Gericht zwei Beamten frei. Ihnen hatte die Anklage zur Last gelegt, im Anschluss an den Einsatz gegen den 59-Jährigen eine falsche Anzeige erstattet zu haben. Lediglich ein Angeklagter wurde wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen schuldig gesprochen und verwarnt. Eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 70 Euro behielt sich das Gericht jedoch vor. Das Geld muss der Angeklagte nicht zahlen — nur wenn er wieder straffällig wird.