Im Prozess in Köln um den „Cold Case Petra Nohl“ kam nun der Ermittlungsleiter zu Wort. Seit Anfang September steht ein 57-Jähriger vor Gericht.
Mord im Kölner KarnevalDer Fall „Petra Nohl“ hängt an drei Hautschuppen
Lange Zeit war unklar ob und wann der Leiter der „Cold Case“-Ermittlungsgruppe im Prozess um den Karnevalsmord von 1988 als Zeuge aussagen würde. Am Montag war es nun überraschend soweit, der 61-Jährige trat nach langer Krankheit auf einen Spazierstock gestützt in den Zeugenstand. Vor gut einem Jahr war der 61-Jährige noch das Gesicht der Kölner Cold-Case-Einheit bei der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY…ungelöst“. Dort war der Fall im Dezember 2022 um den brutalen und tödlichen Überfall auf die damals 24 Jahre alte Petra Nohl an Karnevalssonntag im Februar 1988 mit einem Beitrag vorgestellt worden und führte zu jenem Tipp, der einen 57-Jährigen auf die Anklagebank brachte.
Seit Anfang September steht der Mann wegen Raubmords vor der 20. Großen Strafkammer am Landgericht. Während der Sendung habe sich ein Mitarbeiter der Oper telefonisch im Aufnahmestudio der Live-Sendung in München gemeldet und habe erklärt, er habe Nohl in jener Nacht in der Diskothekenlandschaft „Chiarivari“ – damals auch als „Bierdorf“ bekannt – gesehen. „Der war wohl mit Kollegen noch auf ein Feierabendbier nach dem Spätdienst im Charivari“, sagte der 61-Jährige. Der Opernmitarbeiter habe das Lokal aber deutlich vor Nohl wieder verlassen. Ein anderer Zeuge – ein früherer Bekannter des Angeklagten – habe sich ebenfalls gemeldet und dann den entscheidenden Hinweis auf den Angeklagten gegeben. Dieser Anrufer – im Prozess hatte der Mann bereits der auch bereits im Prozess ausgesagt hat, habe bekundet, dass er Nohl in der Tatnacht gemeinsam mit dem Angeklagten an einem Taxistand gesehen habe. Die Frau sei, ebenso wie die Männer, gegangen, nachdem kein Taxi gekommen sei. Während der Anrufer am Ende der Glockengasse Richtung Neumarkt gegangen sei, sei sein Bekannter – der Angeklagte – Nohl gefolgt.
Warum der 57-Jährige dann aber in den Fokus der Ermittlungen geriet, erklärte der 61-Jährige mit einem „verdächtigen Dreiklang“: Demnach habe der Angeklagte am Tag nach Nohls Tod sein Aussehen verändert und habe sich dagegen gewehrt mit seinem Bekannten zur Polizei zu gehen. Angeblich, weil er wegen einer anderen Sache damals mit der Polizei Probleme gehabt habe. Als der Anrufer aber zunächst nicht locker gelassen und gesagt habe, man müsse zur Polizei gehen, man habe das spätere Opfer doch wahrscheinlich gesehen, habe der Angeklagte seinen Bekannten auch noch bedroht. Das habe gereicht, den Angeklagten im Januar dieses Jahres zur Vernehmung aufs Präsidium zu holen. Als dann wenig später noch ein DNA-Treffer erfolgte, sei es im Februar 2023 zur Verhaftung des Angeklagten gekommen. „Drei Hautschuppen“ des Angeklagten seien sichergestellt worden an der Leiche Nohls. Laut dem Zeugen befanden diese sich auf Klebefolien, mit denen die Leiche damals zur Spurensicherung abgeklebt worden sei. „Dieser Fall dreht sich ganz wesentlich um DNA-Spuren“, so der 61-Jährige.
Der Prozess wird fortgesetzt.