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Wurzel im WegBauherr will XXL-Hobbykeller – Alte Buche in Lindenthal soll dafür weichen

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Die Bezirksvertreter Ute Ackermann, Roland Schüler und Barbara Albat (SPD, v.l.) vor der Rotuche Am Mönchshof in Deckstein.

Die Bezirksvertreter Ute Ackermann, Roland Schüler und Barbara Albat (SPD, v.l.) vor der Rotuche Am Mönchshof in Deckstein.

Die Bezirksvertretung Lindenthal wurde über den Antrag der Fällung erst informiert, als die Baugenehmigung schon vom Bauamt erteilt wurde.

Wie eine dunkelrote Wolke hängt die Baumkrone über der Straße Am Mönchshof, prägt ihren Charakter und spendet Schatten. Sie gehört zu einer sehr alten Rotbuche, deren Stamm am unteren Teil über drei Meter breit ist. Der Baum ist ein Relikt ist aus der Zeit, in der an der Straße noch der Gutshof beheimatet war, nach dem sie benannt ist.

Das Prachtexemplar soll jetzt einem Bauvorhaben weichen – ohne Not, wie die Bezirksvertretung Lindenthal befindet. Sie hat Widerspruch beim Umweltamt gegen die vom Bauherrn beantragte Fällgenehmigung eingelegt und wird in seiner kommenden Sitzung einen entsprechenden Dringlichkeitsbeschluss verabschieden.

Baum würde Neubau in Köln-Lindenthal „eigentlich“ nicht stören

Bei einem gemeinsamen Ortstermin besprechen sie die Situation mit Nachbarn vor Ort: Der neue Eigentümer des Grundstücks Am Mönchshof 4, auf dem die Rotbuche steht, möchte dort ein Wohngebäude errichten. „Eigentlich“, so sagt Bezirksvertreter Roland Schüler (Grüne) steht der Baum so am Rand, dass er einen Neubau nicht stört.

Der Bauherr habe aber ganz spezielle Pläne. „Er möchte ein sehr viel größeres Kellergeschoss als die oberirdischen Stockwerke als Hobbykeller errichten“, so Schüler. „Dafür muss er so viel Erdreich ausheben, dass er in den Wurzelbereich eindringt und die Baumwurzel stört.“ 85 Quadratmeter lägen allein im Baumwurzelbereich, so Schüler.

Der Eigentümer müsse den Neubau nicht unbedingt so planen, dass der schöne und hohe alte Baum gefällt werden muss, findet er. „Er könnte den geplanten Kellerraum so verkleinern oder den Teil verlegen, sodass die Buche stehen bleiben könnte.“

Bezirksvertretung muss eigentlich vor Erteilung der Baugenehmigung informiert werden

Die Bezirkspolitik wurde wie üblich vom Umweltamt von der beantragten Fällgenehmigung informiert. „Wenn wir von einer beantragten Fällung erfahren, schauen wir uns die Situation meist vor Ort erst einmal an“, schildert Ute Ackermann, Vorsitzende der Fraktion der Grünen. „In manchen Fällen ist der Baum krank und die beabsichtigte Fällung nachvollziehbar, in anderen Fällen kann man den Bauherrn umstimmen. Oft ist ein Kompromiss möglich. Eigentlich müssen wir aber informiert werden, bevor die Baugenehmigung erteilt wird.“

In diesem Fall hatte das Bauaufsichtsamt aber bereits die Baugenehmigung erteilt und die Bezirkspolitik somit vor vollendete Tatsachen gestellt. Das Problem ist: „Baurecht, also eine erteilte Baugenehmigung, bricht eigentlich Baumrecht“, sagt Schüler. Nun müsse auch die Fällgenehmigung vermutlich erteilt werden.

In diesem konkreten Fall hätte die Abwägung eigentlich bereits vorher zugunsten des Baumes ausgehen und der Bauherr zum Umplanen aufgefordert werden müssen. Der Eigentümer habe nun auch bereits einen Anwalt beauftragt, der gedroht habe, die Stadt auf Schadensersatz zu verklagen, wenn die Umweltbehörde nun die Fällgenehmigung verweigere.

Fällung einer Buche für Neubau – eingespieltes Verfahren nicht eingehalten

Die Nachbarschaft ärgert sich genauso darüber, dass die Rotbuche gefällt werden soll. „Ich wundere mich, warum die Verwaltung in diesem Fall ein eingespieltes Verfahren nicht eingehalten hat“, kommentiert ein Nachbar, der ebenfalls Fachjurist ist.

Nun wird der Baum möglicherweise bereits verschwunden sein, wenn die Bezirksvertretung in der kommenden Sitzung in einem Dringlichkeitsbeschluss zu seiner Rettung fasst.

„Die Bau- und Fällgenehmigung sind rechtskräftig erteilt“, schreibt eine Sprecherin der Stadt. „Die Planung eines Bauvorhabens liegt in der alleinigen grundgesetzlich geschützten Dispositionsbefugnis eines Eigentümers. Bei der Einreichung des Bauantrags wurde der Antragsteller von einem Fachanwalt vertreten.“ Die Lage und die Größe des Bauvorhabens verletze keine rechtlichen Vorgaben. „Insofern gab es keine Rechtsgrundlage mit dem Antragsteller eine andere Planung amtlicherseits zu verhandeln“, so die Sprecherin.

Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt und das Bauaufsichtsamt hätten dem Bauherrn aber ein erneutes Gespräch für eine mögliche Umplanung und den möglichen Erhalt des Baumes angeboten. Eine Antwort stehe aktuell noch aus.