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„Das ist eine Frechheit“Kölnerin wirft AWB vor, bezahlte Arbeit nicht zu leisten

Lesezeit 3 Minuten
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Um das Laub auf dem Gehweg soll sich eigentlich die AWB kümmern.

Köln-Lindenthal – Mal angenommen, ein Kunde bestellt eine Jalousie, bezahlt sie und erhält sie nicht. Helmi Laubscher, Inhaberin des Markisengeschäfts Kreuzer an der Dürener Straße, weiß, welche Konsequenzen das für ihr Unternehmen hätte: Sein Ruf wäre sehr schnell ruiniert. Die Stadt Köln, bemängelt sie, führe aber bezahlte Aufträge nicht aus.

Laubscher und ihr Mann besitzen neben dem Haus, in dem sich ihre Laden befindet, noch ein Wohnhaus an der Krieler Straße und zahlen alljährlich für die Reinigung des Straßenabschnitts vor den beiden Häusern der Stadt rund 1200 Euro. Dieser Betrag wird in den Grundsteuerbescheiden dafür berechnet, dass die 18 Frontmeter an der Krieler Straße zweimal wöchentlich, die 14 Meter an der Dürener Straße vier Mal wöchentlich gereinigt werden.

Kölner Hausbesitzer kritisieren AWB

Doch nun sei es wieder Wochen her, schildert sie, seit die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) zur Straßenreinigung da gewesen seien. Den Bürgersteig, der eigentlich auch zu dem zu säubernden Bereich gehöre, reinigt sie gar nicht, nur auf der Straße würden gelegentlich das Laub und der Müll weggefegt. „Wir kehren an der Dürener Straße jeden Tag“, schildert sie. Wenn dort nasses Laub liegt und jemand stürzt, haften wir als Eigentümer. Sie ärgert sich sehr, dass die Stadtverwaltung Geld für eine Leistung erhält, die die Hausbesitzer selbst übernehmen. „Wenn die AWB einmal nicht kommen würden, wäre das ja nicht so schlimm“, sagt sie. „Aber wochenlang nicht zu kehren, ist eine Frechheit.“

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Helmi Laubscher vor ihrem Wohnhaus an der Krieler Straße. 

Auf dem Bürgersteig der Krieler Straße häuft sich das Laub, dem man ansieht, dass es nicht erst seit gestern dort liegt. Sie habe die Stadt und die AWB angeschrieben, so Laubscher, ohne Erfolg. Dann hat sie einen Teil der Steuerzahlung einbehalten – und bekam angedroht, dass sie abgemahnt würde.

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Laubscher wies darauf hin, dass es sich um den Betrag handele, für den die Gegenleistung, die Reinigung der Straßen nicht erbracht würde. Die Sachbearbeiterin habe erwidert, sie könne ja klagen. Die Geschäftsfrau ärgert sich über diesen Umgang mit den Bürgern. „Es geht mir nicht so sehr um das Geld“, betont sie. „Ich empfinde das als unheimlich ungerecht. Wir haben als Bürger viele Pflichten, aber auch Rechte.“

Das sagt die Kölner AWB zu den Vorwürfen

Die Abfallwirtschaftsbetriebe bedauern es, dass Kunden mit ihrer Leistung nicht zufrieden sind: „Wir haben den Fall direkt geprüft“, schildert Pressesprecherin Cordula Beckmann. „Die Reinigung ist erfolgt.“ Zudem habe vor 14 Tagen eine große Laubaktion mit Laubsauger, Kolonnenwagen und einer kleinen Kehrmaschine stattgefunden. „Bei der Wetterlage mit stetigem Laubfall“, so Beckmann, „kann durchaus der Eindruck entstehen, dass wochenlang nichts passiert ist. Aktuell sind wir jetzt in den letzten Zügen, Straße für Straße vom Laub zu befreien.“

Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass Bürgerinnen und Bürger nicht die Gebühren senken dürfen, falls eine Straßenreinigung unterbleibt. Carla Stüwe von der städtischen Koordinationsstelle Abfallwirtschaft verspricht aber, dass sie die Beschwerde der Bürgerin ernst nimmt: „Wir werden uns diesen Bereich künftig genauer anschauen“, so Stüwe.

Bürger können sich auf der Homepage der AWB darüber informieren, ob und wann eine Straße gereinigt wurden.