Kommentar zum ThemaDie Rheinschifffahrt hat diese Stadt groß gemacht

Formal darf die Fußgängerzone nur mit Ausnahmegenehmigung befahren werden. Laut Stadt nimmt der Verkehr zu.
Copyright: Michael Fuchs
Formal darf die Fußgängerzone nur mit Ausnahmegenehmigung befahren werden. Laut Stadt nimmt der Verkehr zu.
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