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Nach Urteil des VerfassungsgerichtsKölner Ratsbündnis will Einweg-Steuer schnell einführen

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Fastfood-Verpackungen stehen vor einer Tübinger McDonald's-Filiale.

Fastfood-Verpackungen stehen vor einer Tübinger McDonald's-Filiale. Das Verfassungsgericht hat die Verpackungssteuer auf Einwegbecher und Essensverpackungen der Stadt Tübingen gebilligt

Nachdem das Bundesverfassungsgerichts die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen für rechtmäßig erklärt hat, soll bald auch in Köln eine Einweg-Steuer eingeführt werden.

Der Kaffee „To Go“, die Pommes auf die Hand oder die Pizza zum Mitnehmen dürften in Köln bald für viele Kunden teurer werden. Denn die Pläne des Kölner Ratsbündnisses aus Grünen, CDU und Volt, in Köln eine Steuer auf Einwegverpackungen einzuführen, werden jetzt konkret. Am Mittwoch entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass die kommunale Verpackungssteuer der Stadt Tübingen zulässig ist. Die Richter wiesen damit eine Verfassungsbeschwerde eines Tübinger McDonald's-Restaurants ab.

Unmittelbar danach stellten Grüne und CDU in Köln einen Antrag für die nächste Sitzung des Kölner Stadtrats am 13. Februar. Die Verwaltung soll dann beauftragt werden, „die Einführung einer Verpackungssteuer nach Tübinger Vorbild in Köln“ vorzubereiten. Wie berichtet, sollen dabei im Gegensatz zur Tübinger Regelung auch Drive-In-Angebote besteuert werden. Vergangene Woche hatte Grünen-Fraktionschefin Christiane Martin erklärt, man wolle die Einweg-Steuer in Köln zum 1. Januar 2026 einführen. Die Betriebe bräuchten etwas Zeit für die Umstellung. Das Bündnis schätzt, dass sich so „Einnahmen von geschätzten 10 Millionen Euro in 2026 generieren lassen“.

Einweg-Steuer: Tübingen verlangt 50 Cent pro Verpackung

In Tübingen wird seit 2022 eine Steuer in Höhe von 50 Cent auf jede abgegebene Einwegverpackung wie Kaffeebecher und Pommes-Schalen erhoben. Für Einwegbesteck werden 20 Cent fällig. Pro Mahlzeit fallen maximal 1,50 Euro Einweg-Steuer an. Zahlen müssen sie die Betriebe, sie können die Kosten an ihre Kunden weitergeben.

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer erklärte, mit dem Urteil des höchsten Gerichts in Deutschland sei nun „rechtlich endgültig anerkannt, was wir in Tübingen seit drei Jahren sehen: Die Verpackungssteuer wirkt, bringt Mehrweg-Lösungen voran und drängt die Müllflut im Stadtbild ganz wesentlich zurück.“ Seit Einführung der Steuer sei nur noch wenig Verpackungsmüll im Stadtbild sichtbar. Zugleich habe sich die Zahl der Betriebe, die Mehrwegverpackungen ausgeben, vervierfacht.

Die Stadt Tübingen hat laut einer Sprecherin im ersten Jahr nach Einführung der Verpackungssteuer mehr als eine Million Euro damit eingenommen. Da die Steuer zu einer Verhaltensänderung führe und sich das Volumen reduziere, rechne man aktuell mit Einnahmen in Höhe von 800.000 Euro pro Jahr. Von 2020 bis 2023 habe die Stadt Tübingen eigens Förderprogramme für die Gastronomie aufgelegt, so die Sprecherin. „90 Betriebe wurden mit Fördermitteln von insgesamt rund 53.000 Euro unterstützt. Pro Betriebsstätte war ein Zuschuss von maximal 500 Euro für die Einführung von Mehrweggeschirr und von maximal 1000 Euro für die parallele Anschaffung einer Gewerbespülmaschine möglich.“

Köln: Steuer auf Verpackungen soll Mehrweg-Angebote fördern

In der Begründung des Kölner Antrags heißt es, die Verschmutzung des öffentlichen Raums durch achtloses Wegwerfen oder Liegenlassen von Müll belaste die Kölner Umwelt und das Stadtbild. „Allein die Beseitigung von Müll im öffentlichen Raum kostet die Kölner Bürger*innen etwa 13 Millionen Euro im Jahr.“

Grünen-Ratsherr Robert Schallehn erklärte: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt uns Rückenwind für unsere Pläne, auch in Köln eine Verpackungssteuer einzuführen. Mit der Steuer schaffen wir Anreize für Mehrweglösungen und leisten einen wichtigen Beitrag für nachhaltigen Konsum.“ CDU-Fraktionschef Bernd Petelkau betonte: „Mit dieser Steuer setzen wir gezielt auf Lenkungseffekte, die den Einsatz von Mehrweg fördern. Gleichzeitig können die Einnahmen kurzfristig dazu dienen, die städtische Reinigung zu verstärken.“

Eine Mehrheit für den Antrag ist sicher. Christian Achtelik, Vizevorsitzender der Volt-Fraktion, bestätigte der Rundschau, dass Volt der Einführung einer Verpackungssteuer zustimmen werde. Volt gehöre jedoch nicht zu den Antragstellern, weil die Fraktion nicht mit den Beschlusspunkten 2 und 3 des Antrags von Grünen und CDU einverstanden sei. Darin wird die Stadtverwaltung aufgefordert, das seit Januar 2023 geltende Gesetz, wonach bei Außerhausverkauf auch Mehrwegverpackungen angeboten werden müssen, „zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu ahnden“.

Außerdem solle die Verwaltung Verstöße gegen die Paragrafen 3 bis 5 der Kölner Stadtordnung, die sich mit der Vermüllung des öffentlichen Raums beschäftigen, konsequent ahnden. Diese Aufforderung halte man für nicht zielführend, so Achtelik. „Die Kölner Stadtordnung sollte in ihrer Gänze durchgesetzt werden.“