Kölner ArbeitsgerichtSchwangere Ärztin klagt gegen Einsatz auf Covid-Station
Köln/Erftstadt – Sie wurde schwanger, sollte aber dennoch weiter auf einer Station mit Covid-19-Patienten arbeiten, obwohl sie das nicht wollte. Als ihr dann auch noch ein Auflösungsvertrag, angeblich auf eigenen Wunsch, hinsichtlich ihres Arbeitsvertrags ins Haus flatterte, setzte sich die Frau rechtlich zur Wehr. Am Donnerstag erstritt die Assistenzärztin (29), die sich in einer Weiterbildung zur Fachärztin für Innere Medizin befindet, vor dem Kölner Arbeitsgericht, dass sie nicht weiter auf Stationen arbeiten muss, auf denen Covid-19-Patienten behandelt werden. Ferner sicherte ihr die Leitung eines Krankenhauses in Erftstadt die Weiterbeschäftigung zu. Bei Verstößen gegen die Vereinbarung können Ordnungsgelder verhängt werden.
Rechtsanwalt Professor Rolf Bietmann hatte dem Krankenhaus vorgeworfen, trotz Kenntnis von der Schwangerschaft „keine arbeitgeberseitige Vorsorge für die Gesundheit der Mitarbeiterin und ihres ungeborenen Kindes getroffen“ zu haben. Dabei hatte die Frau ihre am 18. Dezember festgestellte Schwangerschaft den Vorgesetzten gemeldet.
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Dennoch war sie am 21. und 22. Dezember gegen ihren ausdrücklichen Wunsch in der Notaufnahme eingesetzt worden. „In der Notaufnahme besteht selbstverständlich die jederzeitige Möglichkeit des Kontaktes zu erkrankten Covid-Patienten“, sagte Bietmann vor Gericht.
Selbst positiv auf Coronavirus getestet
Am 23. Dezember wurde die Frau selbst positiv auf das Coronavirus getestet und musste in häusliche Quarantänen. Dort erreichte sie Anfang Januar 2021 der Dienstplan. Demnach sollte die Ärztin bis zum 29. Januar Dienst auf einer Station verrichten, auf der auch Covid-19-Patienten behandelt werden. Nur einen Tag später flatterte ihr dann noch der Auflösungsvertrag für ihr Arbeitsverhältnis ins Haus – angeblich auf eigenen Wunsch. Den, so die Klägerin vor Gericht, habe sie aber nie geäußert. Dass all dies trotz Kenntnis der Schwangerschaft und des sich daraus ergebenden Kündigungsverbot ereignet habe, bezeichnete Bietmann als einen „unmöglichen Vorgang“. In einer Stellungnahme Bietmanns von Ende Januar hieß es: „Ich hätte niemals geglaubt, dass eine solche Vorgehensweise in einem katholischen Krankenhaus möglich ist.“
Arbeitgeber traten Darstellung entgegen
Vor Gericht trat die Arbeitgeberseite der Darstellung der Klägerin nicht entschieden entgegen. In einer Erklärung von Ende Januar 2021 hatte es noch geheißen, die Arbeit in der Notaufnahme sei „mitnichten“ ein Einsatz bei Covid-Patienten, da diese gesondert betreut würden. Ferner hieß es, dass der positive Corona-Test der Frau vom 23. Dezember darauf schließen lasse, dass sie privat infiziert habe.