Auch am 94. Hauptverhandlungstag konnte die Beweisaufnahme im Prozess gegen den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach (62) nicht geschlossen werden.
Prozess in KölnDrach-Verteidiger stellen immer neue Anträge
Die Drach-Verteidiger Andreas Kerkhof und Dirk Kruse stellten weitere Anträge. Kerkhof kündigte einen weiteren Befangenheitsantrag gegen die Kammer an, da diese am Dienstag zwei Ablehnungsgesuche gegen zwei Gutachter in dem Prozess zurückgewiesen hatte. Kerkhof führte aus, die Kammer hätte die Anträge nicht zurückweisen dürfen.
Staatsanwältin definitiv bereit für Plädoyer
Der Grund: Auch gegen die Kammer seien noch Ablehnungsgesuche in der Welt, über die noch nicht entschieden sei. So lange dies aber nicht geschehen sei, könne die Kammer nicht über andere Befangenheitsanträge entscheiden. Weil die Kammer dies dennoch getan habe, kündigte Kerkhof einen weiteren Befangenheitsantrag gegen das Gericht an.
Anschließend stellte Drach-Verteidiger Dirk Kruse noch einen Beweisantrag bezüglich eines VW Tiguan, der laut Anklage bei einem Drach und seinem ehemaligen Mitangeklagten zur Last gelegten Raubüberfall im hessischen Limburg eingesetzt worden sein soll. Bern fragte anschließend sichtlich genervt, warum der Antrag „heute, am 94. Hauptverhandlungstag“ gestellt werde und dies nicht schon früher geschehen sei. Eine Antwort blieb Kruse dem Vorsitzenden schuldig. Auf die anschließende Frage Berns, ob die Verteidigung beabsichtige weitere Anträge zu stellen, sah sich Kruse außerstande zu antworten. Ausschließen wollte er aber nichts.
Trotz der neuerlichen Verzögerung erging am Ende der recht kurzen Verhandlung die Frage an die Staatsanwaltschaft, ob sie sich im Stande sehe am Donnerstag zu plädieren. Die Antwort von Staatsanwältin Anja Heimig: „Ja, definitiv.“ Drach werden in dem Prozess vier Raubüberfälle auf Werttransporter in Köln, Frankfurt am Main sowie in Limburg zur Last gelegt. Drach der 1996 den Hamburger Tabakkonzern-Erben Jan Philipp Reemtsma entführt hatte und für die Tat zu vierzehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden war bestreitet die Vorwürfe. (bks)