AboAbonnieren

Drach-Prozessin KölnGericht will zum Ende kommen – die Anwälte nicht

Lesezeit 2 Minuten
Thomas Drach

Thomas Drach im Gericht

Der Prozess in Köln gegen Deutschlands berühmtesten Schwerverbrecher zog sich sehr lange hin. Doch am Donnerstag sollte alles plötzlich ganz schnell gehen.

Es ist der 93. Hauptverhandlungstag am Donnerstag. Seit 1. Februar 2022 verhandelt die 21. Große Strafkammer am Landgericht gegen einen Mann, der als Deutschlands berühmtester Schwerverbrecher gilt: Den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach (62). Immer wieder wurde der Prozess verzögert, doch Donnerstag sollte es dann plötzlich ganz schnell gehen. Der Vorsitzende Dr. Jörg Michael Bern wollte den Schlussvortrag der Staatsanwaltschaft hören. Doch die Drach-Verteidiger Andreas Kerkhof und Dirk Kruse sind dagegen, die Beweisaufnahme zu schließen. Die Verteidiger geben an, über von ihnen gestellte Befangenheitsanträge sei noch nicht entschieden, zudem wollen die Verteidiger weitere Befangenheitsanträge anbringen.

Der Gutachter soll unter anderem eigenmächtig seinen Gutachterauftrag erweitert haben.
Aus dem Befangenheitsantrag

So kommt es dann auch. Statt Schlussvorträge bekommen die Zuschauer und Prozessbeobachter Befangenheitsanträge gegen zwei Gutachter in dem Verfahren zu hören. Zum einen lehnt Drach demnach den Biomechaniker Prof. Wolfgang Potthast von der Kölner Sporthochschule wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Der Gutachter soll unter anderem eigenmächtig seinen Gutachterauftrag erweitert und sich zu Fragen geäußert haben, zu deren Beantwortung er nicht berufen gewesen sei. Damit könne Potthast nicht mehr als unvoreingenommen gelten und sei abzulehnen.

Zudem lehnt Drach auch die Gutachterin Dr. Kerstin Kreutz ab. Die forensische Anthropologin ist spezialisiert darauf, Menschen anhand von Körpermerkmalen zu identifizieren. Das sollte sie auch im Drach-Prozess tun, wo sie auf Überwachungsvideos von Raubüberfällen zu sehende Täter, mit Drach vergleichen, und, wenn möglich, die Identität feststellen sollte. Doch dabei soll ihr ein Fehler unterlaufen sein, nachdem sie nicht mehr als unbefangen gelten könne. Sie habe einen auf den Videos zu sehenden Täter als „Drach“ bezeichnet, obwohl sie die Identität noch gar nicht nachgewiesen haben soll. ein ähnlicher Fehler war Kreutz auch im vor wenigen Monaten zu Ende gegangenen Prozess gegen ein mutmaßliches Mitglied der „Pink Panther“-Bande vor dem Landgericht passiert. Nach entsprechendem Antrag der Verteidiger war Kreutz tatsächlich wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Prozess ausgeschieden.

Am 7. November geht der Drach-Prozess weiter. Möglicherweise wird es dann Plädoyers geben — ganz vielleicht.