Schutz für den „Colonius“Verband sieht Denkmalwert und stellt Antrag bei der Stadt
Köln – Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) wertet den Kölner Fernsehturm „Colonius“ als schutzwürdig und will ihn zum Denkmal erklären lassen. Das könnte die Chance auf Fördergelder von bis zu 75 Prozent der zwischen 39 und 44 Millionen Euro für die Sanierung erhöhen, Köln müsste möglicherweise nur 25 Prozent zahlen, den Rest könnten sich Bund und Land teilen. Damit rückt eine Öffnung der Besucherplattform in rund 170 Metern Höhe ein kleines Stückchen näher, sie ist seit Ende der 90er-Jahre geschlossen.
LVR rückt Nutzung des Turms in den Fokus
Dr. Ralf Liptau, wissenschaftlicher Referent im LVR-Amt für Denkmalpflege, sagt: „Ich halte es beim Denkmalschutz für sehr wichtig, dass nicht nur auf den Erhalt eines Gebäudes geachtet wird, sondern auch auf seine Nutzung.“ Doch der LVR ist nicht für den Denkmalschutz in Köln zuständig, laut Denkmalschutzgesetz NRW ist jede der 396 Kommunen als Untere Denkmalschutzbehörde für sich verantwortlich. In Köln ist das Stadtkonservator Thomas Werner – der in Vergangenheit eher skeptisch war, was den Denkmalwert des 266 Meter hohen „Colonius“ von 1981 angeht. Der Turm sei anders als andere Exemplare spät fertig gestellt worden und weder innovativ noch besonders konstruiert, sagte er im Sommer.
Das könnte Sie auch interessieren:
Der LVR hat trotzdem Denkmalschutz bei Werner beantragt. Werner teilte mit: „Das Gutachten des LVR-Fachamtes liegt uns noch nicht in vollem Umfang vor. Eine Bewertung des Turminneren steht aus. Eine schriftliche Ergänzung wird nach der Besichtigung im März erfolgen. Wenn das Gutachten vollständig ist, werde ich dies analysieren, bewerten und anschließend das Vorgehen festlegen.“ Liptau bestätigte den Termin, sagte aber: „Am Denkmalwert des ,Colonius’ ändert das nichts.“ Der Ball liege bei Werner.
Droht also ein Denkmal-Streit?
In letzter Konsequenz kann Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) die Entscheidung treffen, doch das ist noch weit weg, Liptau sagte: „Beide Seiten sind daran interessiert, eine einvernehmliche Lösung zu finden.“ Laut seiner Aussage ist der Denkmalschutz gerechtfertigt, weil der „Colonius“ unter anderem bedeutend für die Stadtentwicklung ist. „Der Fernsehturm ist eng verbunden mit der Höhenentwicklung der Stadt.“ Erst der „Colonius“ und seine Antennen hätten die Voraussetzungen geschaffen. Zudem schließe der Turm eine Bauentwicklung ab, die mit dem Stuttgarter Exemplar 1956 begonnen hat. Anlass für die LVR-Prüfung war das Bemühen der Ratsgruppe „Gut“.
Ein Denkmalschutz könnte das Aus für geplante Hochhäuser an der benachbarten Ecke Innere Kanalstraße/Subbelrather Straße bedeuten, Werner hatte gesagt: „Eine Unterschutzstellung würde eine unmittelbar angrenzende Hochhausbebauung sicher nicht zulassen.“